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Gericht bestätigt illegalen Pushback von minderjährigem Somali

An einem frühen Sonntagmorgen im Juli 2021 fragte Amin, eine jugendlicher Somalia, im südsteirischen Bad Radkersburg nach einer Polizeistation, um einen Asylantrag zu stellen. Die Beamten, auf die er und fünf weitere Personen trafen, führten den Schutzsuchenden aber noch am selben Tag nach Slowenien ab.

Nun hat das Landesverwaltungsgericht Steiermark entschieden, dass der Pushback illegal war. „Die Zurückweisung des Beschwerdeführers in gröblicher Außerachtlassung des faktischen Abschiebeschutzes war rechtswidrig. Durch die Vorgangsweise der Sicherheitsorgane wurde dem Beschwerdeführer ein fundamentales Recht auf Einleitung eines Asylverfahrens und damit eines Abschiebeschutzes genommen“, heißt es in der Entscheidung.

"Teilweise methodische Anwendung"

Das Gericht geht davon aus, dass der Beschwerdeführer das englische Wort für Asyl, welches sehr ähnlich wie das deutsche klinge, klar und deutlich vor dem Sicherheitsorgan verwendete. Damit hätte er nicht mehr zurückgewiesen werden dürfen. Weiter wird im Entscheid festgehalten, dass rechtswidrige „Pushbacks“ in Österreich „teilweise methodische Anwendung finden.“ Bereits im Juli 2021 – nur 3 Wochen vor diesem Pushback – wurde dasselbe in einem weiteren Fall gerichtlich festgestellt.

„Die Entscheidung ist ein Paukenschlag, der nicht ohne Folgen bleiben darf. Der damalige Innenminister Nehammer und das Innenministerium können sich jetzt nicht mehr rausschummeln: Die neuerliche gerichtliche Bestätigung der illegalen Pushbackroute ist entweder ein eiskalt kalkulierter Rechtsbruch oder systemisches Führungsversagen“, betont Sprecher der asylkoordination österreich, Lukas Gahleitner-Gertz.

"Keine Dunkelziffern"

Die Initiative Pushback Alarm Austria, die den Fall dokumentiert hat, sieht sich in ihrer Arbeit bestätigt: "Überlebende von Pushbacks sind keine Dunkelziffern und ihre Stimmen müssen gehört werden. Unsere transnationale Netzwerkarbeit wird sich auch weiter darauf fokussieren, Betroffene bei menschenrechtswidrigen Handlungen der österreichischen Behörden zu unterstützen."  

Rechtsanwalt Clemens Lahner, der den Jugendlichen vertreten hat, sieht in der Entscheidung einen klaren Handlungsauftrag: "Die Argumentation des Innenministeriums, dass es keine Pushbacks in Österreich gibt, ist nicht mehr haltbar. Das Beweisverfahren hat klar ergeben, dass die gesamte Amtshandlung offensichtlich darauf abgestimmt war, dass keiner der Beamt*innen den Beschwerdeführer danach fragte, warum er denn eine Polizeistation gesucht hat. Es braucht hier eine klare Handlungsanleitung für die Beamt*innen und Konsequenzen für jene, die sich nicht dranhalten."

Amin hat in der Zwischenzeit Asyl in Slowenien erhalten.