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Bosnien dementiert Tod von 51 bosnischen Söldnern in der Ukraine

Vor wenigen Tagen hat das russische Verteidigungsministerium eine Tabelle veröffentlicht, die in Bosnien und Herzegowina für viel Aufregung gesorgt hat. Darin sind ausländische Söldner aufgelistet, die in der Ukraine kämpfen bzw. gekämpft haben. Die Russen behaupten, Kenntnisse darüber zu haben, wie viele Kämpfer aus dem jeweiligen Staat seit dem 24. Februar, dem Beginn der russischen Invasion, in der Ukraine angekommen sind, wie viele davon bereits in den Gefechten umgekommen sind bzw. wie viele die Front verlassen haben. 

In diesem "Ranking", das von polnischen Staatsbürgern angeführt wird (siehe Tabelle unten), finden sich gleich mehrere Balkanländer in den "Top Ten" wieder, unter anderem auch Bosnien-Herzegowina. Demnach seien seit dem Kriegsbeginn 167 bosnische Staatsbürger in der Ukraine angekommen. 51 davon sollen getötet worden sein, 46 hätten das Land wieder verlassen, 70 würden noch im Einsatz an der Front sein. 

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Russische Angaben "völlig falsch"

Das bosnisch-herzegowinische Sicherheitsministerium hat umgehend auf die Veröffentlichung dieser Daten reagiert. "Das bosnisch-herzegowinische Ministerium für Sicherheit und die Sicherheitsbehörden verfügen über Informationen über die Anwesenheit von lediglich zwei Bürgern Bosnien-Herzegowinas an der Front in der Ukraine (einer kämpft auf der Seite der Ukraine und der andere auf der Seite Russlands), daher sind die Angaben des russischen Innenministeriums, die in den Medien veröffentlicht worden sind, völlig falsch", schrieb das Ministerium auf seinem Twitter-Account. 

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Die Teilnahme an Kriegsgefechten im Ausland ist laut dem bosnischen Gesetz eine Straftat im Zusammenhang mit Terrorismus und terroristischen Aktivitäten. Das Gesetz wurde 2014 geändert und sieht Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Der Grund für die Verabschiedung des Gesetzes war die Teilnahme von einer beträchtlichen Anzahl von bosnisch-herzegowinischen Bürger auf den Kriegsfronten in Syrien. Zudem ist eine dreijährige Haftstrafe für jeden vorgesehen, der sich in irgendeiner Weise einer ausländischen Armee, paramilitärischen oder parapolizeilichen Formation anschließt.

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