Kultur/Medien

Presseclub Concordia zieht wegen ORF-Gremien vor Medienbehörde

Die Besetzung von Publikumsrat und Stiftungsrat sowie die Wahl von Lothar Lockl kommen vor die Medienbehörde KommAustria. Der Presseclub Concordia hat Mittwochabend und damit zeitgerecht seine Popularbeschwerde eingebracht.

"Trotz kurzer Fristen und den Pfingstfeiertagen wurden die geforderten 120 Unterschriften von Gebührenzahlern erreicht. Mit 350 Unterzeichnern war es kein knappes Rennen, ganz im Gegenteil“, erklärte Daniela Kraus, Generalsekretärin des Presseclubs Concordia. Es gebe für die Sache eine breite Unterstützung, die von Exponenten aus dem Bereich Kultur bis hin zum Antikorruptions-Volksbegehren reicht. Unterschrieben haben zahlreiche Prominente wie Heide Schmidt, Regisseur und Schauspieler Michael Ostrowski, Regisseur Harald Sicheritz oder Literat Robert Menasse. Unterstützung für die Anliegen kommt auch von Literatur-Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek, Autorin Barbara Frischmuth oder ORF-Legende Chris Lohner.

"Es geht uns in unserer Kritik und mit unserer Beschwerde nicht um einzelne Personen. Es geht uns um den Umgang mit der Unabhängigkeit des Öffentlich-Rechtlichen in der Gesetzgebung und in der gelebten Praxis“, betonte Kraus gegenüber dem KURIER.

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Die Beschwerde des Presseclubs zielt auf die Nichteinhaltung von Formalvorschriften für die Bestellungen von Publikums- bzw. Stiftungsräten durch Medienministerin Susanne Raab (ÖVP). Vorgegeben sind hier Dreiervorschläge durch repräsentative Gruppen oder Organisationen für bestimmte Bereiche. Da in der Folge Publikumsräte in den Stiftungsrat gewählt wurde, steht auch dessen Zusammensetzung zur Disposition, sollte einer Beschwerde letztinstanzlich, also beim Verfassungsgerichtshof, Folge gegeben werden. Überdies wird die Wahl des Grünen Lothar Lockl zum Vorsitzenden des Stiftungsrates (ohne Gegenstimme) angefochten.

Interessierte Beobachter

Der Vorsitzende der Publikumsrates Walter Marschitz sieht die rechtlichen Schritte gelassen: "Wir sind interessierte Beobachter der Angelegenheit." Die Argumente der Beschwerdeführer seien "nicht stichhaltig". Auch werde die Medienbehörde KommAustria, sofern sie nicht ihre Spruchpraxis ändere, die Beschwerde wohl zurückweisen, meinte er am Rande der Publikumsratssitzung am Donnerstag.

Marschitz merkte an, dass für die Funktionsperiode von 2014 bis 2018 in Summe 13 der 17 von Bundeskanzler bzw. zuständigem Regierungsmitglied zu bestellenden Publikumsratsmitgliedern nicht auf Basis eines Dreiervorschlags ins Gremium gelangten. Für die Folgeperiode waren es neun von 17 Mitgliedern. In Hinblick auf die nötige Repräsentativität von Organisationen meinte er, dass nirgendwo vermerkt sei, dass das zuständige Regierungsmitglied zwangsläufig den Vorschlag der repräsentativsten auswählen müsse.

Es habe in der Geschichte des ORF immer wieder Beschwerden zur Publikumsratszusammensetzung gegeben, so der Jurist. Etwa 2014 als sich der Behindertenrat über die Bestellung von Erich Fenninger von der Volkshilfe für den Vertretungsbereich Menschen mit Behinderung beschwerte. Die KommAustria habe die Beschwerde wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. Sie sei nicht zuständig, über die Entscheidung eines Regierungsmitglieds zu urteilen. "Wenn die KommAustria ihre Spruchpraxis nicht ändert, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde zurückweist", so Marschitz. Natürlich könne sein, dass etwa die Popularbeschwerde des Presseclub Concordia in weitere Instanzen geht.