Beschwerde gegen Bestellung von ORF-Publikumsrat eingebracht
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) hat eine Beschwerde bei der Medienbehörde KommAustria eingelegt. Sie geht gegen die Entscheidung von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) vor, Markus Hengstschläger zum Mitglied des ORF-Publikumsrats für den Vertretungsbereich Hochschulen zu machen, wie der "Standard" zuerst berichtete.
Hengstschläger wurde von der oberösterreichischen "Academia Superior - Gesellschaft für Zukunftsforschung" vorgeschlagen. Die uniko bemängelt nun - wie bereits der renommierte Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer vor mehreren Wochen in einem Blogbeitrag -, dass der Verein keinen gesetzlich vorgesehenen Dreiervorschlag einbrachte. Auch sei die "Academia Superior" nicht repräsentativ für den Hochschulbereich, heißt es in der Beschwerde, die der APA vorliegt. Denn dem Verein fehle "jeglicher Bezug zu den Hochschulen und der Wirkungsbereich ist eindeutig auf das Bundesland Oberösterreich beschränkt".
Die uniko hat dagegen einen Dreiervorschlag eingebracht und sieht sich auch als repräsentativ für den Bereich an - gehören ihr doch alle 22 österreichischen Universitäten an, wie sie anmerkte.
uniko ortet Verstoß gegen ORF-Gesetz
Durch die Entscheidung Raabs für Hengstschläger sieht sich die uniko in ihren Rechten geschädigt, da der "einzige gesetzeskonforme Vorschlag" von der Medienministerin nicht berücksichtigt worden sei. Es liege damit ein Verstoß gegen das ORF-Gesetz vor - aber nicht nur in Hinblick auf das Bestellprozedere. Auch das Gebot der Unabhängigkeit von Personen und Organen des ORF sei verletzt worden. Denn die "Academia Superior" sei "deutlich durch parteipolitische Nähe zum bestellenden Bundesorgan gekennzeichnet".
Laut Homepage werde sie gegenwärtig u.a. durch die Oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) als Obfrau und durch den Oberösterreichischen Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) als Kuratoriumsvorsitzenden repräsentiert, merkte die uniko an.
Kommentare