Kultur/Medien

ORF-Pleite vor Gericht: Gekündigte Redakteurin muss wieder angestellt werden

Hat der ORF seine Mitarbeiterin Sonja Sagmeister zu Unrecht gekündigt, nachdem sie Wirtschaftsminister Martin Kocher unbotmäßige Fragen gestellt hat? Das Arbeits- und Sozialgericht sagt im Wesentlichen: Ja. Ein am Mittwoch ergangenes erstinstanzliches Urteil erklärte die Kündigung für rechtswidrig. Nicht nur das: Das Gericht sieht eine Motivkündigung wegen widerständigen Verhaltens der Journalistin gegeben.

Sagmeister klagte gegen die Kündigung

Sie behauptete, nicht eingesetzt, dann versetzt und schließlich gekündigt worden zu sein, weil sie sich in einem Interview mit Wirtschaftsminister Martin Kocher nicht an Absprachen zwischen Ministerbüro und ORF-Wirtschafts-Ressortleitung hielt. Der ORF begründet die Kündigung mit nicht genehmigten Nebentätigkeiten Sagmeisters in Afrika. Diese waren von Ex-ORF-Stiftungsrat Hans Peter Haselsteiner unterstützt worden.

Sonja Sagmeister stellte ihre Kündigung auf Twitter online

Sagmeister war 2022 zu einem Interview mit Kocher geschickt worden, fühlte sich aber in ihrer Unabhängigkeit bedroht und stellte eigene Fragen. Nach dem Interview wurde sie nach eigener Aussage dazu aufgefordert, Urlaub zu nehmen. Schließlich wurde sie nur noch mit dem Verfassen von Nachrufen betraut, bevor die Kündigung ausgesprochen wurde.

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Der "ORF" wird gegen das Urteil berufen

Auf KURIER-Anfrage reagierte man im ORF überrascht über das Urteil. Die Stellungnahme erging schriftlich: "Der ORF ist weiterhin von der Stichhaltigkeit seiner Argumente in dieser Causa überzeugt. Das Gericht ist diesen durch zahlreiche Zeugenaussagen untermauerten Argumenten nicht gefolgt, weshalb der ORF gegen das Urteil berufen wird.“ Damit geht das Verfahren in die nächste Instanz.