Corona: Diese Regeln gilt es je nach Urlaubsland zu beachten
Da soll sich noch einer auskennen: Die Covid-19-Pandemie sorgt derzeit für „besondere Umstände“ bei Reisen in die beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher. Von Land zu Land, oft sogar von Region zu Region, gibt es unterschiedliche Regelungen. Der ÖAMTC hat eine Übersicht erstellt und rät dringend, vor Abreise die notwendigen Informationen einzuholen.
„Heuer ist eine umfassende Reisevorbereitung unerlässlich. Genaue Informationen über die aktuellen Bestimmungen bezüglich Einreise und den Regeln vor Ort sind sehr wichtig“, lässt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner in einer Aussendung wissen.
- Italien: „Für Italien-Urlaube in die Regionen Apulien und Kalabrien sowie auf die Inseln Sardinien und Sizilien muss vor der Einreise eine Online-Registrierung vorgenommen werden“, sagte Maria Renner. Wer zum Beispiel per Flugzeug oder Fähre nach Sardinien möchte, muss das entsprechende Formular 48 Stunden vorher elektronisch ausfüllen und bei der Einreise eine Kopie dessen, zusammen mit Bordkarte und Ausweis, vorlegen. Bei der Ankunft in Sardinien wird außerdem die Körpertemperatur gemessen.
- Griechenland: Für die Einreise nach Griechenland, egal ob am Land-, See- oder Luftweg, ist eine Online-Registrierung 24 Stunden vorher verpflichtend. Dabei erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise kontrolliert wird. Auf Basis der Angaben errechnet ein Gesundheitsalgorithmus, ob man bei der Einreise auf SARS-CoV-2 getestet werden muss. Bis zum Eintreffen des Ergebnisses muss man sich dann am angegebenen Aufenthaltsort (z. B. Hotel) in Quarantäne begeben. Für Zypern gilt: Auch dort ist eine Online-Registrierung notwendig, mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt.
- Kroatien: „Für die Einreise nach Kroatien ist eine Registrierung erforderlich, die entweder vorher oder direkt beim Grenzübertritt durchgeführt werden kann“, erklärte die Expertin. Sie empfiehlt: „Um Wartezeiten zu vermeiden, erledigt man das besser noch zu Hause.“ Wer nach Spanien fliegen möchte, muss sich im Rahmen des Spain Travel Health Programms mindestens 48 Stunden vor der Abreise online registrieren.
- Deutschland: Hinsichtlich Maskenpflicht ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Deutschland aktuell in allen geschlossenen Räumen verpflichtend vorgesehen, also z. B. auch in Geschäften. „Bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend in Kroatien, Spanien, Deutschland, Slowenien und Italien zu tragen“, sagte Maria Renner.
Der vorgeschriebene Mindestabstand variiert zwischen einem und zwei Metern in den jeweiligen Ländern. In Italien beispielsweise muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, bei sportlichen Aktivitäten zwei Meter. Wo das nicht möglich ist, bzw. generell in geschlossenen Räumen, gilt die Maskenpflicht. „Am besten geht man auf Nummer sicher und hält immer genügend Abstand“, riet die ÖAMTC-Expertin.
Für Fahrgemeinschaften existieren in Kroatien, Slowenien und Deutschland keine Einschränkungen. In Italien aber sehr wohl: Wer mit nicht haushaltszugehörigen Personen im Auto unterwegs ist, muss den Beifahrersitz frei lassen, auf den weiteren Sitzreihen sind je maximal zwei Personen erlaubt - und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für alle Insassen verpflichtend.
In Spanien gilt für Fahrgemeinschaften „nur“ Maskenpflicht.
Teils hohe Strafen
Wer gegen die Pandemie bedingten Regeln verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Die konkrete Höhe ist von Land zu Land unterschiedlich. So sind in Deutschland, abhängig vom jeweiligen Bundesland, mehrere Hundert Euro möglich. „In Italien liegt der Strafrahmen zwischen 400 und 3.000 Euro, in Slowenien zwischen 400 und 4.000 Euro“, erklärte die Expertin.
Deutlich höher liegt das Strafhöchstmaß in Kroatien und Spanien. In Kroatien sind bei Missachtung der „Corona-Regeln“ Strafen zwischen 1.050 und 15.800 Euro möglich. In Spanien drohen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bis zu hundert Euro Strafe - illegale „Corona-Parties“ können bis zu 10.400 Euro kosten. Wer gegen die griechischen Auflagen zur Einreise verstößt, dem droht eine Strafe von 500 Euro (www.oeamtc.at/urlaubsservice).
Für den Fall, dass während des Urlaubs grippeähnliche Symptome auftreten, sollte man gewappnet sein. "Die jeweilige Telefonnummer, an die man sich bei einem Covid-19-Verdacht wenden kann, speichert man am besten gleich im Handy ein“, empfahl die Touristikerin.