"Sex-Koffer": Vor 50 Jahren kam Sex auf den Schullehrplan
Am 24. November 1970 kam der Sex "ganzheitlich" in den Unterricht: An diesem Tag gab der damalige Unterrichtsminister Leopold Gratz (SPÖ) erstmals einen Grundsatzerlass zur Sexualpädagogik an den Schulen heraus.
Seither ist die Sexualerziehung ein Unterrichtsprinzip und muss damit quer durch die Fächer behandelt werden. Der Erlass blieb lange unverändert und erhielt erst in den 1990er Jahren leichte Anpassungen. Eine größere Überarbeitung sorgte 2015 für Diskussionen.
Das Neue am Erlass vor 50 Jahren war weniger die Verankerung des Themas Sex an den Schulen. Biologisches Wissen darüber sollte schon davor im Unterricht vermittelt werden - der Grundsatzerlass ging aber darüber hinaus. "In der Sexualität ist von einer biologisch fundierten Basis auszugehen", heißt es darin unter anderem. "Die Schule hat aber nicht nur die Aufgabe, sexualkundliche Information zu vermitteln, sondern auch echte Lebenshilfe zu bieten."
Allzu viel änderte sich in den folgenden Jahrzehnten am Erlass nicht. Sogar bei einer Neuverlautbarung 1994 fand sich darin etwa noch im Rahmen der Bestimmungen über die Zusammenarbeit der einzelnen Lehrer der Passus: "Mit den Religionslehrern/Religionslehrerinnen ist im Hinblick auf eine Konzentration des Unterrichtes das Einvernehmen zu pflegen."
Stark überarbeitet und vollkommen neu gestaltet wurde der Grundsatzerlass erst 2015 unter Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Bis dorthin hieß es etwa: "Die Sexualerziehung soll nicht wertfrei sein. In unserer pluralistischen Gesellschaft gibt es aber in diesem Bereich keine einheitlichen Auffassungen. Dementsprechend sind die Leitvorstellungen der verschiedenen Gesellschaftsgruppen zur Sexualerziehung sachlich darzulegen (Aufbau eines Wertwissens) und im Geiste gegenseitiger Achtung zu diskutieren."
In der Neufassung kommen Werte zumindest als Wort dagegen nicht mehr vor, wogegen konservative Gruppen damals protestierten.
Ebenfalls nicht mehr vorhanden ist wie in den 1970 und 1990er Jahren ein Bezug auf "sittliche Normen". Sexualpädagogik soll sich heute vielmehr "am Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Vielfalt der Lebensformen (z. B. sexuelle Orientierung, Geschlechteridentitäten) orientieren, soll Kompetenzen (z. B. kritisches Denken, Kommunikationsfähigkeiten) vermitteln und an internationalen Menschenrechten ausgerichtet sein".
Auch ein weiterer Punkt erregte die Gemüter: Hieß es in den Erlässen davor noch "Sexualerziehung ist die primäre Aufgabe der Eltern/Erziehungsberechtigten", findet sich dieser Passus in der 2015-er-Version nicht mehr. Auch das sorgte für Unmut, obwohl auch im neuen Erlass mehrmals die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule angesprochen wird.
Zuletzt für Aufsehen im Zusammenhang mit der Sexualpädagogik sorgte der christliche Verein TeenStar, der an Schulen tätig war und in dessen Schulungsmaterialien u.a. Homosexualität als heilbares Identitätsproblem und Selbstbefriedigung als schädlich dargestellt wurden. Schon in den alten Erlässen hieß es zwar: "Auch besondere Unterrichtsveranstaltungen können im Rahmen der Sexualerziehung durchgeführt werden (Beiziehung schulfremder Personen). Dabei sollen zur Behandlung spezieller medizinischer und psycho-sozialer Fragen Experten/innen herangezogen werden." Doch nach der Diskussion um TeenStar war kurzfristig sogar ein Komplett-Verbot von externen Vereinen im Sexualkundeunterricht im Gespräch - zuletzt hieß es, dass es dafür ein Akkreditierungsverfahren geben soll.