Urlaub in Sozialwohnungen: Stadt reagierte zu zögerlich
Von Josef Gebhard
Geförderte Wohnungen, die weit über der erlaubten Höchstgrenze tageweise an Touristen vermietet werden – solche Praktiken sorgten in Wien in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen. Jetzt geraten sie ins Visier des Rechnungshofs.
2018 flog ein Fall in einem Wohnbau in der Belvederegasse auf. Das Haus war vom gemeinnützigen Bauträger Gesfö errichtet worden. Dieser wurde später von einer Firma im Umfeld des Investors Michael Tojner übernommen und verlor den Status der Gemeinnützigkeit.
Das ändert nichts daran, dass für die Wohnungen weiter das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gilt, das solche Praktiken untersagt. Abgewickelt wurden die fragwürdigen Vermietungen über die Urbanauts Hospitality GmbH, die auch zu Tojners Umfeld zählt. Nun stellt der Rechnungshof fest: Mit 99 Euro pro Nacht habe man mehr als das 16-fache der gesetzlich erlaubten Miete verlangt. Und das unter Billigung der Behörden: „Die Stadt Wien nutzte keine Möglichkeiten, um eine rechtskonforme Vermietung [...] durchzusetzen“, heißt es im Rohbericht, der dem KURIER vorliegt.
Ortstaxen kassiert
Dabei hätte die Stadt Bescheid wissen müssen: Sie bekam Ortstaxen überwiesen, die laut Prüfer drauf schließen lassen, dass 2017 und 2018 jährlich zumindest 100 Nächtigungen auf gewerblicher Basis an dieser Adresse erfolgten. Doch offenbar haben die Finanz- und Wohnbaubehörden nicht miteinander kommuniziert.
Als Gegenmaßnahme hätte die Stadt unter anderem einen Zuschuss von 34.200 Euro für eine Liftsanierung zurückfordern können. Diese Möglichkeit habe man aber nicht verfolgt, kritisiert der Rechnungshof.
FPÖ-Kritik
„Es ist unglaublich, dass Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal hier untätig geblieben ist“, sagt FPÖ-Vizebürgermeister Dominik Nepp auf Nachfrage. „Die SPÖ steht aufseiten neoliberaler Finanzinvestoren anstatt auf jener der Menschen.“
„Die Stadt Wien hat gerade erst jüngst Klage gegen Airbnb eingereicht, um die missbräuchliche Verwendung von geförderten Wohnraum zu unterbinden“, kontert ein Gaal-Sprecher. „Gefordert ist vor allem der Bundesgesetzgeber, der hier zum Schutz des Wohnraums vor gewerblicher Kurzzeitvermietung untätig ist.“
Im konkreten Fall Belvederegasse habe man die Schließung des Betriebs angeordnet. Der Sprecher: „Dem wurde nachgekommen, es ist derzeit keine gewerbliche Vermietung an diesem Standort mehr feststellbar.“