Causa Strache: SPÖ befragt Nachbar Nehammer
Von Josef Gebhard
Die Debatte um den Wohnsitz von Heinz-Christian Strache hat nun auch den Nationalrat erreicht. SPÖ-Abgeordneter Robert Laimer richtet eine Anfrage zu der Causa an ÖVP-Innenminister Karl Nehammer. Dieser ist ressortmäßig zuständig für das Meldewesen.
In der Anfrage geht es aber auch um andere, etwas kuriosere mögliche Verbindungen Nehammers zur Causa Strache: „Der Wohnsitz von HC Strache in Klosterneuburg müsste Ihnen – aus Ihrer Zeit als Generalsekretär der ÖVP – bestens bekannt sein, weil Ihr Elternhaus gegenüber dem Wohnsitz der Familie Strache liegt.“
Deshalb will Laimer von Nehammer wissen, ob er damals Kenntnis von Straches Familienwohnsitz in Klosterneuburg gehabt habe und ob er als Innenminister einen Verstoß gegen das Meldegesetz durch Strache hat prüfen lassen.
Weiters geht es Laimer um mögliche Besuche von ÖVP-Granden im Strache-Domizil.
Wörtlich heißt es in der Anfrage: "War Ihnen bekannt, dass in diesem Familienwohnsitz der Familie Strache in Klosterneuburg regelmäßig hochkarätige politische Treffen – auch mit Spitzen der ÖVP – stattgefunden haben?"
Und weiter: "Waren Sie unter türkis-blau als Generalsekretär der ÖVP schon einmal Gast im Familienwohnsitz der Familie Strache in Klosterneuburg?"
Nehammer hat nun zwei Monate Zeit, die Fragen der SPÖ zu beantworten. Aus dem Büro des Ministers heißt es gegenüber dem KURIER, dass die parlamentarische Anfrage nicht sehr ergiebig sein werde, weil es sich um das Haus der Eltern von Nehammer handle, wo er nur mit seiner Familie zu Besuch komme.
Behörde prüft
Indes prüfen die Wiener Behörden, ob Strache tatsächlich in Wien seinen Hauptwohnsitz hat und somit berechtigt ist, bei der Wien-Wahl im Oktober anzutreten. Genaugenommen handelt es sich um zwei getrennte Verfahren: Die Meldebehörde untersucht, ob ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt. Um diesen Verdacht auszuräumen, muss Strache Beweise vorlegen.
Parallel dazu klärt die Bezirkswahlbehörde, ob Strache kandidieren darf, wobei sie eine Art Amtshilfeersuchen an die Meldebehörde stellen kann. Dieses Verfahren muss spätestens bis 19. August abgeschlossen sein. Strache kann dagegen noch beim Landesverwaltungsgericht vorgehen. Jedoch spätestens am 25. August sollte feststehen, ob der Ex-FPÖ-Chef bei der Wien-Wahl kandidieren darf.