Causa EBG: Revisionsverband prüft befristete Vermietung
Von Josef Gebhard
In der Causa rund um die Vermietungspraktiken bei der gemeinnützigen Wohnbau-Gesellschaft EBG schaltet sich nun auch der zuständige Revisionsverband ein. Wie berichtet, vermietet die EBG eine 102 m² große Wohnung in Ottakring via Online-Inserat auf willhaben.at auf fünf Jahre befristet und ohne Kaufoption. Allerdings sind befristete Vermietungen laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz nur in seltenen Ausnahmen (z.B. für soziale Zwecke) zulässig.
„Wir haben die betroffene Bauvereinigung um eine Stellungnahme ersucht, und die Informationen zum Sachverhalt werden an die Prüfungsabteilung zur Berücksichtigung bei der nächsten regelmäßigen Prüfung weitergeleitet“, heißt es dazu beim Revisionsverband.
Bei der EBG betont man abermals, das kein Fehlverhalten vorliege: „Die Befristung im gegenständlichen Ausnahmefall wurde natürlich im Vorfeld geprüft und ist absolut rechtskonform“, sagt Aufsichtsratschef Franz Köppl. Warum genau diese eine Wohnung befristet vermietet wird, erläutert aber auch er nicht näher.
Die EBG habe auch nichts gegen etwaige externe Überprüfungen des Sachverhalts durch die zuständigen Stellen, sagt Köppl. Eine solche hatte wie berichtet unter anderem die AK Wien gefordert. „Ungeachtet dessen wird der Aufsichtsrat dieses Thema selbstverständlich behandeln.“
FPÖ-Kritik
Der FPÖ reicht das nicht: „Es ist hier eine Sonderprüfung durch den genossenschaftlichen Revisionsverband erforderlich, die sich auf die Rechtskonformität der Miet- und Kaufverträge der EGB bezieht“, fordert Parteichef Dominik Nepp.