Chronik/Wien

Anschlag in Wien: 19 Monate Haft für Kontaktmann des Attentäters

Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag ein Kontaktmann des Attentäters von Wien verurteilt worden, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen zum Teil schwer verletzt hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Der 24-Jährige, der laut Anklage dem Attentäter das geistige Rüstzeug geliefert haben soll, wurde wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 24-Jährige nahm nach längerer Besprechung mit seinem Verteidiger Sascha Flatz das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

"Sie sind ein IS-Mann. Davon sind wir überzeugt", sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Bei der Strafe war auf ein Urteil in einem separaten, vorangegangen Verfahren wegen Diebstahls bedacht zu nehmen. Der 24-Jährige hatte für die Beteiligung an Fahrrad-Diebstählen fünf Monate ausgefasst. Insgesamt hätte der 24-Jährige somit - sollte das nunmehrige Urteil Rechtskraft erlangen - zwei Jahre zu verbüßen. Der Mann befindet sich seit 3. November 2020 in U-Haft, er war wenige Stunden nach dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt festgenommen worden.

Von Anschlag distanziert

Der Angeklagte hatte sich in seinem Schlusswort klar vom Anschlag in Wien distanziert und um einen Freispruch ersucht. Er sei von den Medien immer wieder im Zusammenhang mit dem Anschlag "persönlich erwähnt" worden, obwohl er damit nichts zu tun habe. Zum Attentat bemerkte er: "Ich will ganz klar stellen, dass ich das, was passiert ist, bedaure." Der Gott, an den er glaube, gehe nicht durch die Straßen und töte Menschen. Er habe den Attentäter zwei bis drei Mal gesehen und von dessen Plänen nichts gewusst: "Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich das gemeldet."

Für den Verteidiger handelte es sich beim Angeklagten dagegen um einen "ganz normalen Mann, der sich für den Salafismus entschieden hat. Das ist nicht strafbar". Sein Mandant sei "kein durchgeknallter Jihadist", das Beweisverfahren habe in diese Richtung keinerlei Beleg erbracht.