Chronik/Österreich

Tödlicher Unfall: "Die Gefahr geht nicht vom Rad aus"

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Der tödliche Unfall der kleinen Alana (1) und ihrer Schwester Samira (4) hat jetzt Konsequenzen: Verkehrsminister Andreas Reichhardt will prüfen, welche Maßnahmen gesetzt werden müssen, um bei Fahrradanhängern und Lastenrädern die notwendige Sicherheit beim Transport von Kindern zu gewährleisten. „Während Verkehrssicherheit einerseits durch die Vernunft und Umsicht aller Verkehrsteilnehmer zu erreichen ist, müssen andererseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen an neue Gefährte angepasst werden – und das, bevor sich die Unfälle häufen“, sagte Reichhardt.

Experten-Kritik

Maßnahmen forderten auch Experten im KURIER-Talk: Laut Roland Romano, Sprecher der Radlobby und Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) geht es vor allem um den Ausbau von Radwegen, beziehungsweise ein Tempolimit auf Freilandstraßen. Denn die Gefahr gehe nicht von den Fahrrädern aus. Die Gefahr gehe vom motorisierten Verkehr aus (siehe Video). Kritisiert wurde von Romano auch, dass die B19, auf der der Unfall passierte, zwar 2018 um 850.000 Euro vom Land Niederösterreich saniert, dabei aber kein Fahrradweg eingeplant wurde.

Gemeinden in der Pflicht

Aus dem Büro des zuständigen Landesrats für Mobilität, Ludwig Schleritzko, heißt es: „Bei der Sanierung einer Landesstraße wird nicht automatisch auch ein Radweg angelegt, dazu bedarf es eines entsprechenden Wunsches aus der Region. Wird seitens der Region ein Radweg gewünscht, kann der nö. Straßendienst mit den eigentlich dafür zuständigen Gemeinden die Möglichkeiten der Anlegung eines Radweges prüfen.“

Die Gemeinden hätten im Fall der B19 aber nicht reagiert. Roland Romano übt auch in Bezug darauf Kritik: „Das Land übernimmt zu wenig Verantwortung. Die wird auf die Gemeinden abgewälzt. Es bräuchte Landes-Radrouten.“

Kinder trugen vermutlich keine Helme

Im Fall der beiden getöteten Mädchen ermittelt unterdessen die Polizei. Vor allem die Beleuchtung von Anhänger und Rad wird untersucht. Ersten Aussagen des Unfalllenkers zufolge, soll das Gefährt nicht erkennbar gewesen sein. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Auch gegen die Mutter der Mädchen laufen Erhebungen wegen des selben Verdachts. Die Kinder trugen bei dem Unfall keine Helme, obwohl das bis zwölf Jahre Pflicht ist. Die Mutter konnte bisher noch nicht einvernommen werden.