Chronik/Österreich

Steuerbetrug mit Tiroler Luxusresidenzen aufgedeckt

Eine Gemeinde im Tiroler Unterland war Schauplatz eines Steuerbetrugsfalls in der Immobilienbranche. Dort wurden in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt fünf Luxus-Chalets von einer GmbH gebaut - drei wurden verkauft, zwei standen leer. Deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer, ein deutscher Staatsbürger, tätigte für sich und seine Ehefrau verdeckte Gewinnausschüttungen in Form von großzügigen Zuwendungen.

Darüber hinaus wurde die Umsatzsteuer aus dem Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) aufgrund ausländischer Leistungen für die GmbH nicht abgeführt. Die beiden Betrugsmuster brachten ihm schlussendlich eine gewaltige Steuernachforderung des Finanzamts ein: Rund 232.000 Euro für den Zeitraum von 2011 bis 2020 und rund 141.000 Euro beim Geschäftsführer selbst. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, ist aber noch nicht abgeschlossen.

Fragwürdige Finanzierungen der Errichtungskosten

Aufmerksam auf diesen Fall wurde das Finanzamt Österreich aufgrund nicht abgegebener Steuererklärungen. Nach mehreren erfolglosen Aufforderungen wurde die Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die Jahre 2016 und 2017 geschätzt. Um den Forderungen zu entgehen, reichte die Firma einen Antrag auf Aufhebung sowie eine Bescheidbeschwerde ein. Genau das wurde dem Betrieb aber zum Verhängnis.

Bei der Prüfung des Aufhebungsantrags und der Beschwerde fielen fragwürdige Finanzierungen der Errichtungskosten durch deutsche Geldgeber und den Geschäftsführer in Form von Darlehen auf. Auch hatte der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer für sich und seine Ehefrau hohe Beträge unter verschiedenen Aufwandspositionen verrechnet - wie etwa Provisionen, Leasingraten für einen Porsche, Betriebsberatung, Büroaufwand sowie sein Gehalt, das er selbst allerdings in seiner Einkommensteuererklärung nicht deklarierte.

Hausdurchsuchung in Deutschland

Der Unternehmer hatte aber nicht nur in Österreich betrogen: Vom Finanzamt geforderte Unterlagen waren bereits von deutschen Behörden im Rahmen einer Hausdurchsuchung in Deutschland beschlagnahmt worden. Auch dort hatte der Geschäftsführer ein Bauprojekt in Form einer GmbH abgewickelt und verrechnete Honorare etc. ebenfalls nicht erklärt.

Die Außenprüfung durch das Finanzamt Österreich führte schlussendlich zu einer Nachforderung von insgesamt 373.000 Euro - hauptsächlich aufgrund verdeckter Gewinnausschüttungen, Ausscheidung von Repräsentationsaufwendungen, nicht versteuerter Zinsen aus Privatdarlehen und nicht versteuerten Geschäftsführerbezüge sowie nicht abgeführter Umsatzsteuer. Die Steuerschulden wurden mittlerweile zur Gänze entrichtet. Das Amt für Betrugsbekämpfung prüft die strafrechtliche Seite des Falles. Bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung droht eine Geldstrafe bis zur doppelten Höhe des Hinterziehungsbetrags.