Salzburger Wolfs-Abschussbescheid von Gericht aufgehoben
Der behördlich erlaubte Abschuss eines Wolfs in Salzburg ist abgesagt. Das Landesverwaltungsgericht hat nun den Bescheid zur Entnahme eines Wolfs, der im Sommer 2019 in Großarl zumindest 24 Schafe gerissen hat, aufgehoben.
"Das Landesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass den Antrag auf Entnahme der Jagdinhaber, nicht die Agrargemeinschaft stellen hätte sollen. Die Behörde hätte dann einen jagdbehördlichen Auftrag erteilen müssen", sagt Salzburgs Wolfsbeauftragter Hubert Stock.
Tierschützer erfreut
Alles in allem eine theoretische Übung, meint Stock: "Denn der Bescheid wäre ohnehin nur bis 31. Dezember gültig gewesen, und der Wolf ist vermutlich schon über alle Berge.“ Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) sagt: „Die Voraussetzungen, einen Problemwolf zu entnehmen, sind so umfangreich, dass es in der Praxis in Wahrheit gar nicht umsetzbar ist.“ Er fordert eine praktikable Lösung im Umgang mit dem Wolf.
Zufrieden zeigten sich WWF Österreich und Naturschutzbund Österreich, die die Beschwerde eingebracht hatten. "Der Abschussbescheid hatte nicht nur verfahrensrechtliche, sondern auch inhaltliche Mängel", sagt WWF-Wolfsexperte Christian Pichler. Das Land hätte den Herdenschutz noch nicht im ausreichenden Maß gefördert, somit sei eine Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfes nicht gerechtfertigt, betont Pichler.