Platzregeln im Freibad: "So rentiert sich das für viele nicht"
20 Quadratmeter auf der Liegefläche pro Person: Das war die erste Vorgabe an Betreiber von Freibädern, um zu berechnen, wie viele Gäste sie ab 29. Mai pro Tag einlassen dürfen. Für das kleinste Grazer Bad, das Margaretenbad, sind das höchstens um die 300, für das größte der Stadt, die Auster, an die 1.200. Das ist ein knappes Drittel jener Besucheranzahl, die sonst an heißen Sommertagen dort Abkühlung sucht.
Nun warnt jedoch der Städtebund in der Steiermark davor, dass sich unter diesen Vorgaben "ein Aufsperren für viele nicht rentieren wird. Vor allem die geforderten 20 Quadratmeter Liegefläche pro Person würde die Kapazität vieler Bäder zu stark reduzieren", überlegt Landesvorsitzender Kurt Wallner, SPÖ-Bürgermeister von Leoben.
Die Ursache dahinter ist ein rein rechnerisch-legistische und trifft alle Betreiber von Freibädern in ganz Österreich. Eine vierköpfige Familie beispielsweise müsste laut Bundesvorgaben mit einem Bedarf von 80 Quadratmetern kalkuliert werden, obwohl sie diesen Platz gar nicht braucht: Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben sind ausdrücklich von den Abstandsregeln ausgenommen, so steht es in der "Empfehlung des Expertengremiums zur schrittweisen Wiedereröffnung nach dem Bäderhgygienegesetz".
Zusammen, aber getrennt berechnet
Die Bäderbetreiber müssen dennoch stets diese 20 Quadratmeter pro Person veranschlagen und in der Anzahl der Tickets berücksichtigen, betont Michael Leitgeb, Geschäftsführer des Städtebundes. "Das heißt, die Familie darf wie immer zusammenliegen und braucht keine 80 Quadratmeter. Ein Betreiber kann aber nicht anders, als vier Einzelpersonen zu berechnen." Leitgeb vermutet, dass dadurch je nach Standort bis zu 25 Prozent weniger Gäste eingelassen werden können als eigentlich möglich wäre.
Der Städtebund fordert, die notwendige Fläche sofort auf die Hälfte zu reduzieren und spätestens Ende Juni auf fünf Quadratmeter zu senken.
Die Reduktion auf zehn Quadratmeter ist zwar im Stufenplan vorgesehen, aber erst nach zwei Wochen und "unter Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen", wie es in den Hygieneregeln heißt.
Änderung kommt
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) kündigte am Dienstagnachmittag gegenüber dem KURIER jedoch eine bedeutende Änderung des vom Städtebund kritisierten Planes an: Die Vorgabe der 20 Quadratmeter sei veraltet. "Es wird auf zehn hinaus laufen", so Anschober.
Sauer stößt dem Städtebund auch die Wasserrechnung auf: Im Schwimmbecken muss jede Person zumindest über sechs Quadratmeter verfügen. "Das scheint in der Praxis ebenfalls nicht durchführbar", meint Leitgeb. "Es wird nicht möglich sein, diese Vorgaben durch das Bäderpersonal zu exekutieren."
Hier sollte an die Eigenverantwortung der Schwimmer appelliert werden.