Chronik/Österreich

Omikron bringt Contact Tracing ans Limit: Länder schränken ein

An die 25.000 neue Infektionen mit dem Coronavirus pro Tag in Österreich bringen nicht nur das Epidemiologische Meldesystem, kurz EMS, an den Rand der Kapazität, sondern auch jene Stellen,die Kontaktpersonen ausfindig machen: Das Land Oberösterreich etwa gab am Montag bekannt, dass es nur noch tatsächlich Infizierte behördlich erfasse, spricht ihnen Absonderungsbescheide ausstelle.

Um auch die Menschen zu erfassen, die mit den Betroffenen zu tun hatten, reichen die Kapazitäten des Landes und der Bezirkshauptmannschaften nicht mehr: Diese Kontakte zu informieren  wird somit den positiv getesteten Oberösterreichern selbst überlassen. Das betrifft dann all jene, die nicht bereits geboostert sind, also z. B. drei Impfdosen bekommen haben: Sie gelten seit 8. Jänner nicht mehr als Kontaktpersonen, auch wenn sie mit einem Infizierten zu tun hatte.

Das Bundesland Oberösterreich steht mit der Einschränkung jedoch nicht allein da. Auch die Steiermark erfasst seit kurzem nur noch Kontaktpersonen aus dem "vulnerablen Bereich", aus Salzburg kamen bereits vergangenen Woche Warnungen, wonach das Contact Tracing an seine Grenzen stoße: Schuld seien die wegen der Omikron-Mutante rasch steigenden Fallzahlen. Tirol begann schon Mitte November,  nur noch positv Getestete behördlich abzusondern.

 "Das neue Prozedere dient zur Absicherung der Versorgung in Schlüsselbereichen und zur noch rascheren Absonderung positiv getester Personen", begründete die oberösterreichische  Vizelandeshauptfrau Christine Haberlander (ÖVP) am Montag. Sie fordert jedoch weitere Maßnahmen von der Bundesregierung: So sollte die Quarantäne positiv Getester, die bereits dreifach geimpft sind, automatisch nach fünf Tagen enden - das würde das behördliche Freitesten erleichtern. "Expertinnen und Experten sollen die Daten zur Infektiosität prüfen und beraten, ob die vor vielen Monaten festgelegten Regeln bei dieser Virus-Variante noch adäquat sind", betonte Haberlander.

Mit Gurgeltest aus der Quarantäne

Kärnten beispielsweise hat das behördliche Freitesten von Kontaktpersonen abseits von Mitarbeitern kritischer Infrakstruktur schon streichen müssen - dafür gäbe es keine Ressourcen mehr, hieß es vergangene Woche. Die Betroffenen müssen also zehn Tage in Quarantäne bleiben und können sich nicht nach fünf Tagen freitesten. Montagabend gab  Kärnten jedoch bekannt, auf Freitesten durch PCR-Gurgeltests setzen zu wollen, und zwar bereits ab morgen, Dienstag. Das gilt für Kontaktpersonen: Wenn sie ab fünften Tag der Quarantäne einen Gurgeltest hochladen, der für den "grünen Pass" tauglich ist, gilt der Absonderungsbescheid bei negativem Ergebnis als aufgehoben.

Die Steiermark geht diesen Weg ebenfalls, um  genau dieses Problem zu verhindern. Am Mittwoch, 26. Jänner, 12 Uhr, geht ein neues Portal online: Auf www.covid.stmk.gv.at kann man sich mit Hilfe eines Heimgurgeltestes nach fünf Tagen freitesten, das gilt für Kontaktpersonen wie positiv Getestete. Die Aufhebung der Quarantäne erfolgt dann mit SMS auf das Handy.

Aber Achtung: Da sich behördlich abgesonderte Menschen nicht an Teststraßen oder in Apotheken testen lassen dürfen, sind ausschließlich Heimgurgeltests zur Freitestung erlaubt, hieß es am Montag seitens des Landes.

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