Chronik/Österreich

Nur zwei Bundesländer ohne verschärfte Corona-Regeln: Was gilt wo?

Angesichts der extrem hohen Zahl an Neuinfektionen sowie der steigenden Auslastung der Spitäler sowohl auf Normal- als auch Intensivstationen ziehen die meisten Bundesländer Konsequenzen: Bis auf Vorarlberg und das Burgenland setzen alle auf strengere Maßnahmen als der Bund derzeit vorgibt.

Zudem gibt es in zwei Bundesländern bereits Ausfahrtsbeschränkungen aus mehreren Bezirken, nämlich in Nieder- und in Oberösterreich. In der Steiermark könnten solche Ausfahrtsbeschränkungen demnächst in Weiz und Liezen folgen.

Welche Regeln gelten aber nun wo?

Österreichweit gilt als Grundgerüst: In der Gastronomie greift derzeit die 3-G-Regel. Testpflicht besteht ab zwölf Jahren: Antigentests gelten 24 Stunden (inklusive Wohnzimmer-Sebsttests), PCR-Tests 72 Stunden lang. Auch für den Besuch von Freizeit- und Dienstleistungsbetrieben sowie Kunst- und Kultureinrichtungen (z. B. Zoo, Therme, Kino, Konzert)  braucht es einen 3-G-Nachweis. In Supermärkten, Bäckereien oder  Apotheken besteht für alle Kunden FFP2-Pflicht (für  Schwangere oder 6- bis 14-Jährige: Mund-Nasen-Schutz). Wer keinen 3-G-Nachweis vorlegen kann, hat  FFP2-Pflicht in jeder Handelssparte.

Wien hat die Lockerungen des Bundes im Sommer nie wirklich mitgemacht und war stets ein bisschen strenger. Seit 1. Oktober  gilt die 2,5-G-Regel in der Gastronomie (geimpft, genesen oder PCR-getestet). Testpflicht besteht bereits ab sechs Jahren,  nur noch Sechs- bis Elfjährige dürfen Antigentests vorweisen, wo grundsätzlich die 2,5-G-Regel gilt  (48 Stunden  gültig, PCR-Tests hier 72 Stunden gültig). Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren fallen generell unter die Regeln für Erwachsene:  Als Tests gelten nur noch PCR-Tests (48 Stunden).

Die 2,5-G-Regel gilt in der Bundeshauptstadt auch für Freizeit- oder Dienstleistungsbetriebe. Zudem gilt seit 1. Oktober generelle FFP2-Maskenpflicht  in jeder Sparte des Handels. Ausgenommen sind  Kinder unter sechs Jahren. Sechs- bis 14-Jährige oder Schwangere dürfen statt der FFP2-Maske zu einem Mund-Nasen-Schutz greifen.

Beim Kinobesuch  oder anderen Veranstaltungen mit bis zu  500 Teilnehmern ist zusätzlich zum  2,5-G-Nachweis auch noch zumindest Mund-Nasenschutz zu tragen. Zuletzt wurde angekündigt, dass Betreiber auch stattdessen 2-G (geimpft, genesen) anbieten können, dann entfiele die Maskenpflicht für die Besucher.

Ab 500 Besuchern gilt 2-G, es gibt dafür keine Maskenpflicht.

 

Salzburg: Vor zwei Wochen führte das Bundesland  die FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel für alle Kunden sowie bei körpernahen Dienstleistern zusätzlich zur 3-G-Regel ein.  Für 6- bis 14-Jährige reicht MNS.

Oberösterreich, Niederösterreich: Ab 8. November sind Nachtgastronomie und Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich (2-G). In allen Handelssparten sowie in Bibliotheken und Museen gilt künftig wieder eine FFP2-Maskenpflicht für jeden Kunden oder Besucher. In Kärnten greifen diese Maßnahmen breits ab kommenden Donnerstag, 4. November.

Steiermark, Tirol: Auch hier kehrt die FFP2-Maske ab 8. November wieder für alle Kunden in den Handel zurück. Für Bedienstete in Gesundheitsberufen (Spitäler, Arztpraxen) gilt  statt der  3-G- die 2,5-G-Regel, ebenso für Besucher von Krankenhäusern oder Senioren- und Pflegeheimen. In der Steiermark reichen ab 8. November außerdem die Wohnzimmer-Schnelltests nicht mehr als Nachweis.