Neues Verfahren gegen steirische Umwelt-Abteilungsleiterin
Nach einem wenig schmeichelhaften Rohbericht des Rechnungshofs über die Umweltabteilung des Landes Steiermark sowie neuen Hinweisen gibt es nun doch auch für die Leiterin Konsequenzen: Gegen sie wurde vor zwei Tagen ein Verfahren seitens der Personalabteilung eingeleitet. Nun ist man in der sogenannten Parteiengehörphase, die zwei Wochen dauert. In dieser Zeit kann die Leiterin Einspruch gegen ihre Versetzung erheben. Wenn nicht, ist sie in zwei Wochen den Leitungsposten los.
"Ende Februar wurde der Rohbericht des Rechnungshofes über die Prüfung der Umweltbehörde dem Land Steiermark übermittelt. Unabhängig davon hat die Personalabteilung aufgrund neuer Hinweise und Verdachtsmomente gegen die Leitung der Abteilung 13 bereits im Dezember 2022 weitergehende Erhebungen aufgenommen", hieß es am Donnerstag in der Aussendung von Personallandesrat Werner Amon (ÖVP).
Ermittlungen seit 2021
"Nach Abschluss der akribischen Recherchen und Prüfungen gibt es aktuell einen Erkenntnisstand, aufgrund dessen nun von der Dienstbehörde (Personalabteilung, Anm.) ein Dienstrechtsverfahren eingeleitet wurde. Dieses ist nun unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensfristen zügig abzuwickeln."
Gegen die Leiterin der Umweltabteilung sowie weitere Beschuldigte wird seit November 2021 seitens der Staatsanwaltschaft Graz wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei Umweltverträglichkeitsprüfungen - konkret wegen des Verdachts von Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit bzw. Bestechung - ermittelt. Die Leiterin war darüber hinaus auch im Dezember 2021 wegen eines Spottlieds bei einer Weihnachtsfeier in den Schlagzeilen. Nach einer Suspendierung kehrte die Beamtin im Juni 2022 wieder in ihr Amt zurück. Seither gibt es aber wieder neue Hinweise, hieß es aus dem Büro Amon. Darum ist nun auch das Versetzungsverfahren eingeleitet worden.