Mitten im Lockdown wird noch einmal gewählt
Der eigentliche Wahltermin im März konnte nicht eingehalten werden Corona-Krise, Lockdown Nummer 1. Die Gemeinderatswahlen in der Steiermark wurden deshalb verschoben und im Juni nachgeholt.
Im Vorfeld der erwarteten Verschärfungen im 2. Lockdown finden aber dennoch Wahlen in der Steiermark statt: In fünf Gemeinden gab die Behörde Anfechtungen statt, und so sind morgen, Sonntag, in Leibnitz, Ilz, Wildon, Mortantsch sowie St. Andrä-Höch erneut die Gemeinderäte zu bestimmen.
Zettel falsch gefaltet
Schuld sind Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung, aber auch schon beim Wahlvorgang selbst: So wurden in Mortantsch die Stimmzettel so gefaltet, dass eine Partei nur auf der Rückseite zu sehen war. In Wildon hob die Landeswahlbehörde die Wahlen auf, weil die Briefwahlstimmen von jemandem ausgezählt wurden, der nicht dazu berechtigt war.
Bürgermeister verärgert
In der Bezirksstadt Leibnitz ging es laut Bürgermeister Helmut Leitenberger um exakt zehn Stimmen der Wahlkarten, die nichtausreichend dokumentiert worden seien. Der SPÖ-Stadtchef war über die Festlegung auf Wahlwiederholung besonders empört: „Der ÖVP geht es nur um eine Neuwahl und darum, mich als Bürgermeister zu stürzen.“ Leitenbergers SPÖ erreichte bei den Wahlen am 28. Juni 51,8 Prozent der Stimmen ein Plus von 1,8 Prozentpunkten gegenüber 2015 und ein Ausbau der absoluten Mehrheit mit 17 Mandaten im Gemeinderat statt zuvor 16.
Morgen sind somit rund 21.200 Steirer erneut wahlberechtigt, das vorläufige Endergebnis wird noch im Lauf des Nachmittags erwartet. Eine neuerliche Verschiebung aufgrund der Pandemie und der noch höhen Infektionszahlen als im März war diesmal nicht mehr möglich.
Hygiene im Wahllokal
Entsprechend streng sind die Corona-Vorsichtsmaßnahmen. Bereits im Juni war der Anteil der Briefwähler mit rund einem Fünftel sehr hoch; vermutet wird, dass dieser Anteil diesmal noch höher sein dürfte.
Wie schon Ende Juni dürfen Wahllokale nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden, allerdings sind anders als zuletzt Gesichtsschilde verboten. Es gelten die Abstandsregeln, in den Wahllokalen stehen Desinfektionsmittelspender. Die Wahlbesitzer sind angehalten, die Räume regelmäßig zu lüften, während die Wähler gebeten werden, eigene Kugelschreiber mitzubringen.