Chronik/Österreich

Mit dem Fahrrad gegen die Einbahn? Neue Regeln in Sicht

Die anstehende Novelle der Straßenverkehrsordnung könnte wieder einmal für heftige Diskussionen zwischen Auto- und Radfahrern sorgen - in ganz Österreich.

Wie die Kronen Zeitung berichtet, sollen mehrere Maßnahmen geplant sein, die für großes Konfliktpotenzial sorgen könnten.

So sind sich laut dem Bericht auch die Verkehrsexperten in der Bewertung der Maßnahmen nicht einig. Seitens des Autofahrerclubs ÖAMTC wird von einer "Selbstgefährung für Radfahrer" gesprochen, für das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) machen die Maßnahmen allerdings Sinn.

Was ist konkret geplant?

Eine KURIER-Anfrage an das Verkehrsministerium von Leonore Gewessler (Grüne) blieb bis gegen Mittag unbeantwortet. Laut Kronen Zeitung könnten aber mehrere Maßnahmen vor der Umsetzung stehen, die für große Aufregung sorgen dürften.

Mit dem Rad gegen die Einbahn

So soll es etwa künftig Radfahrern möglich sein, gegen die Einbahn zu fahren. Voraussetzungen dafür sind eine Straßenbreite von mindestens 3,5 Metern und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Laut ÖAMTC würden dadurch "über Nacht gänzlich neue Vorrang- und Gegenverkehrssituationen entstehen sowie tausende Verkehrszeichen ungültig und Parkplätze gestrichen werden".

Mindestabstand und bei Rot in Kreuzung

Eine weitere Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer könnte die Einführung eines Mindestabstands für Pkw beim Überholen sein. Die Rede ist von 1,5 bis zwei Metern.

Alle Inhalte anzeigen

Laut ÖAMTC würde das auf vielen Straßen de facto ein "Überholverbot" bedeuten. Außerdem sollen Radfahrer künftig auch nebeneinander fahren dürfen, ausgenommen Vorrang- und Schienenstraßen, und sogar bei Rot in eine Kreuzung radeln dürfen. Kommentar des ÖAMTC dazu: "Selbstgefährdung für Radfahrer".

Macht das alles Sinn?

Für den Autofahrerclub ÖAMTC macht das alles keinen Sinn, wohl aber für das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Die Kronen Zeitung zitiert Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforschung, der allen oben genannten Punkten positive Aspekte abgewinnen kann: Radfahren gegen die Einbahn sei aufgrund des bestehenden Sichtkontakts sicher, Abstandsregeln machten Sinn und auch das Einfahren bei einer roten Ampel sei einen Versuch wert - solange keine Fußgänger queren und andere Kriterien wie etwa Fernsicht gegeben sei.