Kurzarbeit: Finanzpolizei kontrollierte bereits 30.000 Arbeitnehmer
Die Kurzarbeit war in der Corona-Krise für viele Betriebe eine wichtige Stütze. Doch einige haben das Modell auch missbraucht. Um das zu unterbinden, hat die Finanzpolizei seit April 2020 in ganz Österreich 30.000 Arbeitnehmer in knapp 10.000 Betrieben in Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert.
Dies führte zu mehr als 5.500 Kontrollmeldungen, davon erging der Großteil (4.565) an das AMS, 646 an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie 290 an die Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE).
Die Finanzpolizei selbst stellte 784 Strafanträge, die in Zusammenhang mit den Kurzarbeitskontrollen aufgetaucht sind, vor allem nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Präventive Kontrollen
Nicht zu unterschätzen sei aber vor allem der Präventivcharakter der regelmäßigen Kontrollen der Finanzpolizisten, denn nur so werde einem potentiellen Missbrauch der Kurzarbeit seit Anbeginn dieser Hilfsmaßnahme vorgebeugt, heißt es aus dem Finanzministerium.
Auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) äußerte sich zu den Kontrollen: "Die Kurzarbeit ist eines der wichtigsten Hilfsinstrumente für den Arbeitsmarkt in der Corona-Krise und hat zahlreichen Betrieben durch diese schwere Zeit geholfen. Einen Missbrauch dieser Förderleistung können und werden wir aber nicht tolerieren, daher geht die Finanzpolizei entschlossen dagegen vor.“