Justiz ermittelt: Pläne für Terroranschlag mit Autobombe gegen Strache?
Auf Heinz-Christian Strache soll – als er noch Vizekanzler war – ein Terroranschlag geplant gewesen sein. Entsprechende Verdachtsmomente sind in einem (bisher geheimen) Verschlussakt der Justiz genannt, wie der KURIER aus gut informierten Kreisen erfahren hat. Der nunmehrige Privatmann Strache hat damit derzeit nicht nur mit den Folgen des Ibiza-Videos zu kämpfen.
Als möglicher Drahtzieher des Attentats wird dabei Bujar B. genannt. Dieser saß im Vorjahr in Wien angeblich wegen eines Suchtgiftdelikts, Besitz einer illegalen Faustfeuerwaffe und einer weiteren verbotenen Waffe in Untersuchungshaft. Er wurde mittlerweile zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt, wie das Landesgericht Wien auf Anfrage bestätigt.
Geheimer "Verschlussakt"
Doch zu B. gibt es einen weiteren, weitaus brisanteren Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft Wien. Dem KURIER liegt ein Auszug des Akts der Staatsanwaltschaft Wien vor. Datiert ist dieser mit 15. Oktober 2018. Es geht dabei um eine Haftprüfung des Verdächtigen.
In dem Dokument heißt es: „Bujar B. steht im dringenden Verdacht, am 26. September 2018 versucht zu haben, eine Vertrauensperson (Anmerkung der Redaktion: ein Konfident des Landesverfassungsschutzes) dazu zu bestimmen, den Vizekanzler Heinz-Christian Strache durch Anbringen einer Autobombe zu töten“.
Dazu soll B. den V-Mann wiederholt aufgefordert und ihm dafür 100.000 Euro geboten haben. Laut Aktenlage soll B. mit dieser Tat eine „anhaltende Störung des öffentlichen Lebens“, „eine Einschüchterung der Bevölkerung“ und „die Erschütterung der politischen Grundstrukturen der Republik Österreich“ bezweckt haben.
„Dringender Verdacht“
Die Staatsanwaltschaft Wien sieht B. „im dringenden Verdacht das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Mord als terroristische Straftat begangen zu haben“. Der dringende Tatverdacht ergebe sich aus den Berichten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LVT), insbesondere aus der Vernehmung der Vertrauensperson.
V-Mann des Verfassungschutzes
Der V-Mann soll B. schwer belastet haben. B. soll nach dessen Aussage zum Beispiel gewusst haben, wo die Familie Strache ihre Autos parkt. Offenbar gab es Ende April/Anfang Mai deshalb eine Hausdurchsuchung.
Dem Vernehmen nach soll B. aber mittlerweile auf freien Fuß gesetzt worden sein. „Im Ermittlungsverfahren konnten bisher keine weiteren Beweismittel gefunden werden, die den Verdacht erhärten würden“, sagt Thomas Vecsey von der Staatsanwaltschaft Wien. Derzeit wird von der Justiz geprüft, wie es mit den Verfahren weitergeht.
Strache-Anwalt Johann Pauer schreibt dazu an den KURIER in einer schriftlichen Stellungnahme: „Mein Mandant hat erst am 4. April von einem offenbar in Auftrag gegebenen Mordanschlag erfahren. Auf Nachfrage bei den zuständigen Stellen wurde ihm mitgeteilt, dass dieser Umstand nicht ernst zu nehmen sei. Daher ist er umso überraschter, nunmehr von der Existenz eines Ermittlungsverfahrens Kenntnis zu erlangen. Weder mein Mandant noch ich wussten bislang von dem Ermittlungsverfahren und haben daher keinerlei Kenntnis zum derzeitigen Stand.“
Update um 17:30 Uhr: Stellungnahme des Verteidigers
Vertreten wird der Verdächtige vom Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz. „Die Vorwürfe gegen meinen Mandanten sind völlig absurd und aus der Luft gegriffen. Das zeigt schon alleine die Tatsache, dass er nach Bekanntwerden nicht einmal in Untersuchungshaft genommen wurde“, erklärt Blaschitz.
Die Anschuldigungen beruhen einzig und alleine auf den Behauptung des V-Mannes, sagt der Anwalt. „Die weitere Strafverfolgung wegen der falschen Anschwärzungen sollten sich gegen ihn richten“. Bujar B. hatte bis zum 29. Mai seine Strafhaft wegen Drogengeschäften und illegalen Waffenbesitzes in der Justizanstalt Hirtenberg verbüßt. „Er ist ein Gastronom mit einem kleinkriminellen Hintergrund, aber kein Terrorist. Er hatte auch nie ein Problem mit Strache“, sagt Blaschitz. Daher fehle auch jegliches Motiv.