Chronik/Österreich

Geteiltes Facebook-Posting: Hunderte auf der Anklagebank

Herr J. atmet schwer, seine Hände zittern. „Sind Sie nervös?“, fragt der Richter. „Sehr“, antwortet der 62-Jährige, „ich war ja noch nie vor Gericht.“

So wie dem Pensionisten aus dem Mostviertel in Niederösterreich ergeht es in diesen Wochen und Monaten Hunderten, wenn nicht sogar Tausenden Österreichern. Ihnen wird der Prozess gemacht, weil sie einen Facebook-Beitrag geteilt haben.

Zwei Sätze samt Foto eines Polizisten sind es, die diese Prozesslawine ausgelöst haben. „Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei einer Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört.“

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Die besagte Kundgebung in Tirol Ende Jänner 2021 gab es wirklich, Konfrontationen mit der Exekutive ebenfalls. Allerdings wurde der Beamte in der Folge einer Straftat bezichtigt, die er nie begangen hatte. Er wehrt sich nun dagegen, landauf und landab müssen sich Gerichte nun mit dieser Causa auseinandersetzen.

Diversion

Vier Männern wurde deshalb am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten der Prozess gemacht. Der Vorwurf: üble Nachrede. Herr J. hat bereits im Vorfeld des Verfahrens 1.300 Euro an den Rechtsanwalt des Geschädigten überwiesen. Ob das eine kluge Entscheidung war, ist offen. Denn im Strafverfahren selbst kommen die Angeklagten in St. Pölten glimpflich davon. Statt eines Urteils erfolgt eine Diversion, 100 Euro müssen die Männer bezahlen, dann ist die Sache für sie erledigt. Auch viele andere Richter sollen sich für diese Vorgangsweise entschieden haben, heißt es.

Fälle häufen sich

Dass oft nur ein Mausklick ausreicht, um auf der Anklagebank zu landen, weiß auch Florian Knotek. Der auf Internetrecht spezialisierte Anwalt aus Baden bei Wien berichtet, dass sich in diesem Bereich die Fälle häufen würden. „Vor allem auch junge Menschen machen den Fehler, dass sie Inhalte teilen oder Fotos verschicken, die einen Strafbestand darstellen“, sagt Knotek. Dabei handle es sich oftmals nicht um ein Kavaliersdelikt, so der Experte. Und: Unwissenheit schütze vor Strafe nicht.

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