Erleichterungen für Geimpfte: Erste Beschwerde beim Höchstgericht
Die verschärften Corona-Maßnahmen in Wien sind gerade erst in Kraft getreten, schon haben zwei Rechtsanwälte zeitgleich Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Die Wiener Anwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer sehen eine "grundrechtliche Ungleichgehandlung". Das "Abzielen auf eine Impfung" sei unsachlich, argumentieren sie.
Konkret geht es um die Bevorzugung von Personen, die geimpft oder genesen sind - sie müssen (Ausnahme Wien) im Handel keine FFP2-Maske tragen. Ein normaler Mund-Nasenschutz reicht.
Der Antragsteller ist nicht geimpft, lässt sich allerdings regelmäßig mittels PCR-Test testen. Er muss nun FFP2-Maske tragen - daraus könne man Rückschlüsse auf seinen Impfstatus ableiten. Aufgrund der "politisch aufgeheizten Stimmung", wie es in der Beschwerde heißt, fürchtet er, dass er dadurch vermehrt Anfeindungen ausgesetzt ist, "obwohl er nie mit einer Infektion außer Haus gehen würde und von ihm aus aufgrund der regelmäßigen Tests keinerlei Infektionsgefahr ausgeht".
Er sieht seine Grund- und Menschenrechte verletzt.
Weitere Beschwerden sollen folgen
Es ist nicht die einzige Beschwerde, die die Anwälte vorbereitet haben. Weitere vier bis fünf sollen am Montag eingebracht werden.
Es seien "Beschwerden der Massen", wie es die beiden Juristen ausdrücken. Sie hatten über Wochen Meldungen von Personen gesammelt, die mit den Maßnahmen nicht einverstanden waren. Insgesamt gebe es Unterstützung von 6.000 Personen. "Es haben sich unter anderem Menschen gemeldet, die Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, weil sie der Arbeitgeber zur Impfung zwingen will. Aber auch Vertreter der Nachtgastronomie waren darunter."
Die Anwälte betonen, keine Impfgegner zu sein - auch wenn beide selbst nicht geimpft sind. "Ich teste mich, wenn ich zu meinen Eltern fahre", sagt etwa Höllwarth.