Chronik/Österreich

Commerzialbank: Anlegeranwalt klagt Republik Österreich

Der Bankenskandal rund um die Commerzialbank bekommt ein weiteres Kapitel. Denn der Grazer Anwalt Harald Christandl hat formell ein Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet, wie die Kleine Zeitung berichtet. 

Christandl hat sich in einem Schreiben an den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, gewandt. "Wir begehren eine Haftung der Republik dem Grund nach für Schäden, die von der Einlagensicherung nicht gedeckt sind", erklärt der Jurist in dem Schreiben.

Der Grazer gibt der Republik nun drei Monate Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren und betont, dass er sich gerne außergerichtlich einigen wollen würde. 

Mithilfe vom Bundeskanzler gefordert

In einem weiteren Schreiben wandte sich Christandl auch an Bundeskanzler Sebastian Kurz sowie Finanzminister Gernot Blümel wie es in der Kleinen Zeitung heißt. er bitte sie dort um "Mithilfe bei einem raschen, unkomplizierten Lösungsprozess."

Der Anwalt hofft, dass seinen Mandanten "eine kleine Gruppe privater Anleger", eine Instanzenrallye wie in den Fällen BHI, Riegerbank oder AMIS erspart wird.

Christandl sei von Mandanten mit der Geltendmachung von Ansprüchen beauftragt worden, erklärt der Anwalt in dem Schreiben an Peschorn.

Unter anderem liefert der Grazer auch eine Begründung für die Amtshaftung in seinem Schreiben: "Die Pflichten der Finanzmarktaufsicht (FMA) haben augenscheinlich bei der Commerzialbank kläglich und vielschichtig versagt. Der FMA hätte bei ordnungsgemäßer Aufsicht und Prüfung jedenfalls auffallen müssen, dass die in den Jahresabschlüssen öffentlich ersichtlichen Fantasiezahlen der Bank einem Marktvergleich unter keinen nachvollziehbaren und realitätsnahen Parametern standhalten." 

Für den Juristen besteht der Eindruck eines "nicht vertretbaren, multiplen Behördenversagens".

Unterdessen hält der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz die erneute Bestellung der Kanzlei TPA zum Wirtschaftsprüfer der Commerzialbank Mattersburg ab 2015 für einen "schwerwiegenden Gesetzesverstoß". Waitz, der mit dem Prozessfinanzierer LVA24 Musterklagen gegen die Republik und die Aufsichtsräte vorbereitet, begründete dies am Donnerstag mit dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes wegen der Sperre zweier Prüfer.

"Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat bereits 2015 zwei Prüfer von TPA wegen fataler Prüfungsmängel für fünf Jahre für Bankprüfungen gesperrt. Nach dem Bankwesengesetz (BWG) stellt dies nach meiner Rechtsmeinung eindeutig einen Ausschlussgrund für weitere Prüfungstätigkeiten von TPA bei dieser Bank dar", argumentierte der Anlegeranwalt in einer Aussendung.

Ausschlussgrund

Nach Paragraf 62 des Bankwesengesetzes (BWG) sei ein Wirtschaftsprüfer von der Prüfung einer Bank ausgeschlossen, wenn er die Prüfung nicht mit der erforderlichen beruflichen Sorgfalt ausübe, insbesondere wenn seine Prüfungshandlungen innerhalb der vergangenen fünf Jahre schwere Mängel aufgewiesen hätten. "Genau solche schweren Mängel haben die FMA 2015 zu weitreichenden Sanktionen veranlasst", stellte der Anlegeranwalt fest.

"Dass der Aufsichtsrat danach trotzdem TPA weiter zum Wirtschaftsprüfer bestellt hat und die FMA dagegen nach derzeitigen Erkenntnissen nicht Widerspruch erhoben hat, obwohl sie dazu meiner Ansicht nach gesetzlich verpflichtet war, ist nicht nur ein Skandal, sondern wird in unseren Musterklagen auch als Begründung der Haftung der Republik und der Mitglieder des Aufsichtsrates herangezogen werden", sagt Waitz.

Auch gegen den Wirtschaftsprüfer selbst werde bereits eine Musterklage vorbereitet.