Chronik/Österreich

Causa BVT: Nazi-Bilder auf dem Handy

Das Verfahren rund um die nicht rechtmäßige Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz ( BVT) durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft bekommt nun eine ungewöhnliche Brisanz. Zwar können die Ermittler zu den ursprünglichen Hauptwürfen – rechtswidrige Weitergabe von drei nordkoreanischen Passrohlingen und illegale Datensticks aus der Anwaltskanzlei Lansky – offenbar bisher wenig Erfolge verzeichnen, aber mit „Zufallsfunden“ wollen sie nun punkten.

Laut Unterlagen, die der KURIER einsehen konnte, haben die Ermittler der Korruptionsstaatsanwaltschaft Ende September zwei BVT-Beamte bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt. Der Verdacht: NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz (und Verhetzung).

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Die Beamten waren Betroffene der Hausdurchsuchung im Februar: Der BVT-Mann S. und dessen früherer Vorgesetzter P., der entlassene Spionagechef. Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre Haft.

Die Wiener Anklagebehörde hat das Verfahren Anfang Oktober 2018 an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt abgetreten.

„Rechtsextrem“

„Es konnten nun auf dem Privathandy Marke Samsung des Beschuldigten S. mehrere Bilder vorgefunden werden, welche rechtsextremen Inhalts sind beziehungsweise zum Teil den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit gröblich verharmlosen“, heißt es im Anlassbericht der Ermittler.

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Der BVT-Beamte S. soll vor allem in Jahren 2012 und 2014 zumindest 19 Nazi-Fotos mit antisemitischen und rassistischen Sprüchen an vier, fünf BVT-Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe verschickt haben. Diese Fotos wurden im Speicher des Smartphones von S. vorgefunden, weitere Darstellungen angeblich auf dem privaten Handy seines Ex-Chefs P.

Letzterer hat aber diese Fotos nach dem bisherigen Ermittlungsstand nicht weiterverbreitet. Die Darstellungen dürften von WhatsApp automatisch auf seinem Handy gespeichert worden sein. Ob das strafbar ist, muss erst ein Gericht beurteilen.

Der KURIER kann und vor allem will diese verächtlichmachenden und völlig unerträglichen Darstellungen in Wort und Bild  im Zusammenhang mit dem Holocaust nicht einmal im Ansatz wiedergeben, die zum Teil von der Internetseite rassistischewitze.com stammen sollen.

Das sagt der Betroffene

Der BVT-Beamte S. bestreitet die Vorwürfe. „Ich bin kein Anhänger von NS-Gedankengut und Rassismus – im Gegenteil“,  lässt er via Anwalt ausrichten. „Ich habe diese Sachen zusammengetragen, weil ich wissen wollte, wie man dagegen rechtlich vorgehen kann. Doch unsere Experten haben mir gesagt, dass man die Urheber dieser verächtlichmachenden Darstellungen eigentlich nicht ausfindig machen kann.“ Im Detail kenne er die Vorwürfe noch gar nicht. Auch die Ermittler müssen einräumen, dass sie nicht aufklären konnten „wie die beiden Beschuldigten zu diesen Bildern gekommen sind“.

„Die jetzigen Ermittlungen zeigen deutlich, dass mit allen Mitteln versucht wird, meinen Mandanten erneut zu diskreditieren und die Hausdurchsuchungen im Nachhinein doch noch zu rechtfertigen“, kontert Otto Dietrich, Anwalt der früheren Spionage-Chefs des BVT. „Mein Mandant ist schon aus seiner Familiengeschichte heraus ein Gegner jeglichen faschistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts.“

Die Ermittlungen beziehen sich demnach auf eine „außerdienstliche WhatsApp-Gruppe“ der Asien-Sachbearbeiter des BVT. „Mein Mandant hat diese Gruppe, in der unter anderem auch abstoßende und geschmacklose Bilder übermittelt wurden, schon vor etlichen Jahren verlassen“, sagt Anwalt Dietrich. „Er weist es in aller Schärfe zurück, solches nationalsozialistisches und menschenverachtendes Gedankengut zu besitzen.“

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Es ist die bereits die zweite WhatsApp-Gruppe mit BVT-Mitarbeitern die für Aufregung sorgte. Zuletzt tauchten in einem Medium Berichte über angeblich sexistische Bilder auf, teilweise war die Rede davon, dass dies eine dienstliche Gruppe war.

Diesen Meldungen trat BVT-Chef Peter Gridling entschieden entgegen: Es handle sich um eine „private WhatsApp-Gruppe von vier Personen. Das BVT kann für die private Kommunikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Verantwortung übernehmen“, sagte er laut einer Aussendung des Innenministeriums.

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