Chronik/Niederösterreich

Weitere Ermittlungen gegen Waldhäusl wegen "Triage im Asylbereich"-Sager

Niederösterreichs Landesrat Gottfried Waldhäusl steht weiterhin im Fokus der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Auslöser ist die vom FPÖ-Politiker angekündigte "Triage im Asylbereich" - Vorrang bei Unterbringungsplätzen für Frauen und Kinder aus der Ukraine. Nachdem die Anklagebehörde einen Anfangsverdacht des Amtsmissbrauchs festgestellt hatte, wurde sie nun laut einem der APA bestätigten ORF-Bericht von der Oberstaatsanwaltschaft Wien mit weiteren Ermittlungen beauftragt.

Wie Ende Mai bekannt wurde, war die Staatsanwaltschaft St. Pölten nach Waldhäusls Triage-Sager aufgrund einer Anzeige tätig geworden. Seitens der Behörde wurde ein Anfangsverdacht festgestellt. Weil es sich bei Ermittlungen gegen den FPÖ-Landesrat um ein Verfahren mit öffentlichem Interesse handelt, erging ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Keine Details

Mittels Weisung sei nun die Staatsanwaltschaft St. Pölten mit weiteren Ermittlungen beauftragt worden, sagte Leopold Bien, Sprecher der Anklagebehörde in der niederösterreichischen Landeshauptstadt, am Mittwoch auf Anfrage. Details zu den geplanten oder bereits gesetzten Schritten wurden nicht genannt.

Das Büro von Waldhäusl bestätigte auf APA-Anfrage, dass der FPÖ-Politiker bereits einvernommen worden sei. Der Landesrat selbst hatte sich schon nach Bekanntwerden des Anfangsverdachts im Mai betont gelassen gezeigt. Nach den neuen Entwicklungen in der Causa zog er einen Vergleich mit der Landwirtschaft. "Wer jede Wolke fürchtet, der taugt nicht zum Bauern", sagte Waldhäusl dem ORF Niederösterreich.

Vom Landesrat war die von ihm so benannte "Asyl-Triage" Mitte März angekündigt worden. Den Schritt bezeichnete Waldhäusl als "dringend notwendig". Wöchentlich würden mehr als 1.000 Asylanträge gestellt, ein Großteil von afghanischen und syrischen Staatsbürgern. Der FPÖ-Politiker ortete in dem Zusammenhang "eine Situation, wie sie nun neben der Ukrainekrise und den tatsächlich Hilfsbedürftigen von unserem Land schlichtweg nicht mehr bewältigt werden kann".

Widerspruch gab es bereits damals vom Innenministerium: "Die Grundversorgungsvereinbarung sieht jedenfalls nicht vor, dass einzelne Grundversorgungspartner ausschließlich Übernahmen nach bestimmten Nationalitäten vornehmen." In der im März eingebrachten Anzeige an die Staatsanwaltschaft St. Pölten angeführt wurde laut "Kronen Zeitung" auch Paragraf drei des NÖ Grundversorgungsgesetzes. Dieser sehe "keine Unterscheidung der Asylwerber nach Geschlecht oder Herkunftsland" vor.

Bereits seit 2. Februar muss sich Waldhäusl gemeinsam mit einer frühere Landesbediensteten am Landesgericht St. Pölten verantworten. Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lastet ihnen rund um die Verlegung von minderjährigen Flüchtlingen in das mit Stacheldraht umzäunte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 Amtsmissbrauch an. Die Vorwürfe werden bestritten.

Fortgesetzt wird die Schöffenverhandlung am 23. September. Geplant sind neben der Befragung eines betroffenen Flüchtlings die Schlussplädoyers, auch die beiden Urteile dürften an diesem Tag verkündet werden.