Von Militärhund getötet: Kritik am Zustand des Zwingers
Von Patrick Wammerl
Das Sachverständigen-Gutachten zu den tödlichen Hundebissen beim Jagdkommando in Wiener Neustadt konnte, wie berichtet, keine grobe Fahrlässigkeit des verantwortlichen Hundeführers und des Bundesheeres feststellen. Dennoch weist die „gepflogene Art der Betreuung Schwachpunkte auf“, schreibt die Sachverständige, die deutsche Oberstabsveterinär- und Fachtierärztin für Tierverhalten, Esther Schalke, in ihrem Bericht.
Der Knackpunkt bei dem tödlichen Angriff der beiden Belgischen Malinois sei laut Schalke, dass der 31-jährige Soldat und Hundeführer Dominik R. die beiden Hunde zusammen und ohne Leine und Halsband aus dem Zwinger gelassen habe. So habe jede Möglichkeit gefehlt, den scharf ausgebildeten Militär-Schutzhund Hati und den Junghund Ragna zu kontrollieren und zu korrigieren.
Halsband und Leine
Dominik R. kümmerte sich zum Zeitpunkt des Unglücks am 13. November des Vorjahrs um die beiden Hunde eines Kameraden, der gerade auf Übung war. Laut der Gutachterin gebe es ganz klare Regeln für den Umgang mit Diensthunden durch Dritte: Die Tiere sollen immer mit Halsband und Leine geführt werden – und das nur einzeln und nicht in der Gruppe. Einige Kritikpunkte zielen vor allem auf die provisorische Zwingeranlage in der Flugfeldkaserne ab. „Es sollte am Zwinger die Möglichkeit bestehen, von außen den Hunden einen Maulkorb aufzusetzen. Dafür bedarf es einer gesonderten Klappe. Es sollte eine Schleusenvorrichtung vorhanden sein, sodass der Diensthund beim Öffnen nicht direkt entweichen kann. Auch ein Alarmierungssystem sollte vorhanden sein.“ All diese Punkte treffen beim Zwinger in der Kaserne nicht zu. „Es sollte jedoch angemerkt werden, dass diese Art der Betreuung noch in vielen diensthundeführenden Betrieben üblich ist“, so Schalke weiter.
Das Bundesheer hat bereits den Neubau eines Zwingers in der Jagdkommando-Kaserne in Auftrag gegeben, der Baubeginn hat sich allerdings Corona-bedingt auf Anfang 2021 verschoben. Die Kritikpunkte sollen bei der Umsetzung berücksichtigt werden, heißt es beim Heer.
Der Anwalt der Familie des getöteten Soldaten, Erich Gemeiner, sieht in der mangelnden Ausstattung des Zwingers durchaus eine Verantwortung des Bundesheers am Tod des Soldaten. „Mir ist klar, dass die Suppe zu dünn ist, um dem Diensthundeführer der beiden Tiere strafrechtlich etwas anzulasten. Das Heer kann sich in dem Fall aber nicht komplett abputzen. Die Hunde sind entkommen und haben andere Personen in der Kaserne gefährdet. Alle Schutzmaßnahmen haben versagt“, so Gemeiner.
Das Sachverständigen-Gutachten wird seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gerade einer rechtlichen Prüfung unterzogen. „Dies kann einige Zeit dauern“, sagt Behördensprecher Erich Habitzl. Die Auswirkungen der Expertise auf den weiteren Verlauf des Verfahrens seien noch nicht abschätzbar. Ermittelt wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den verantwortlichen Hundeführer der beiden Malinois, Stefan H., sowie gegen das Bundesheer.
Hati wurde eingeschläfert
Nachdem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Belgischen Schäferhunde zur Gutachtenerstellung nicht mehr benötigte, wurde der Junghund Ragna dem Züchter und Eigentümer zurückgegeben. „Im Fall des Militärhundes Hati hat das Ministerium angeordnet, die schmerzlose Tötung durch einen Tierarzt durchführen zu lassen“, so Heeressprecher Michael Bauer. Dies erfolgte breits vor Monaten.