Chronik/Niederösterreich

Sechs Monate bedingt nach Unfall mit zwei Toten und Verletzten

Es war das tragische Ende eines Ausflugs: Bei einem Unfall im niederösterreichischen Rußbach (Bezirk Korneuburg) waren am Abend des 3. April zwei 20-jährige Wienerinnen ums Leben gekommen. Sieben Insassen, unter ihnen zwei Kinder im Alter von drei und vier Jahren, erlitten teils schwere Blessuren. Nun ist die 59-jährige Lenkerin des Unfallfahrzeugs am Landesgericht Korneuburg zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt verurteilt worden.

Die Frau hatte sich Freitagvormittag wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte, die selbst bei dem Crash verletzt worden war, offenbarte im Rahmen der Verhandlung Erinnerungslücken.

Die 59-jährige Lenkerin eines BMW war mit vier weiteren Frauen aus Wien im Auto am Heimweg von einem Ausflug, als sie gegen 19.30 Uhr auf der Hornerstraße die Kontrolle über ihr Auto verlor und ins Schleudern geriet. Sie prallte mit der rechten Wagenseite in das entgegenkommende Auto einer Familie aus dem Bezirk Horn.

Eingeklemmt

Den Einsatzkräften bot sich ein regelrechtes Schlachtfeld. Bei der Auffahrt Weinberghof Stumwöhrer zur B4 waren die zwei Unfallfahrzeuge zum Stillstand gekommen. Die Frauen in dem BMW waren eingeklemmt, die Feuerwehr musste das Dach des Fahrzeugs entfernen, um zu den Verletzten zu gelangen. Die Familie im Seat konnte leichter befreit werden.

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Zwei 20-Jährige Insassinnen des BMW mussten noch vor Ort wiederbelebt werden, erlagen jedoch ihren schweren Verletzungen. Die drei anderen Ausflüglerinnen - die 59-jährige Lenkerin, die gleichaltrige Beifahrerin und eine 18-Jährige - wurden schwer verletzt mit den Notarzthubschraubern  „Christophorus 2“ und „Christophorus 9“ in Krankenhäuser in Wien und NÖ geflogen.

Der 33-jährige Lenker des Seat und die dreijährige Tochter des Ehepaares wurden unbestimmten Grades verletzt, die 33-jährige Frau und der vierjährige Sohn erlitten ebenfalls schwere Blessuren.

Keine Erklärung

Der Prozess am Freitag brachte bei der Suche nach der Unfallursache keine Erkenntnisse. Laut Wolfgang Schuster-Kramer, dem Sprecher des Landesgerichts Korneuburg, lieferten weder Technik noch Witterung eine Erklärung. Die Beschuldigte selbst konnte auch nicht weiterhelfen, sie konnte sich laut dem Sprecher „an nichts erinnern“.

Während die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, erbat sich die Verteidigerseite Bedenkzeit. Angemeldet worden war ein Privatbeteiligtenanspruch von 1.000 Euro, dieser wurde nach Angaben von Schuster-Kramer auch zugesprochen.