NÖ setzt symptomlos infizierte Mitarbeiter in Spitälern ein
In Niederösterreichs Landeskliniken werden symptomlose, mit Corona infizierte Mitarbeiter eingesetzt. Für sie gilt Maskenpflicht. Damit werde die Verordnung des Bundes zur heute, Montag, in Kraft getretenen Abschaffung der Quarantäne umgesetzt, hieß es von der Landesgesundheitsagentur (LGA). Ausnahmen gelten in Bereichen mit immunsupprimierten Patienten wie in der Onkologie, im Umgang mit Transplantierten, auf Intensivstationen und auf der Neonatologie.
In den genannten Bereichen dürfen Corona-positive Beschäftigte nicht arbeiten, in diesem Fall sind laut LGA andere Einsatzmöglichkeiten zu suchen. Symptomatische Mitarbeiter dürfen den Dienst nicht antreten, solange kein negatives PCR-Testergebnis vorliegt. "Natürlich ist die Verordnung des Bundes auch in den Kliniken Niederösterreichs umzusetzen. Da dies jedoch besonders schutzwürdige Bereiche sind - immerhin macht es einen Unterschied, ob Personen zum Beispiel in der Buchhaltung oder in einem sensiblen medizinischen Bereich tätig sind - gelten hier besondere Auflagen", teilte die LGA mit.
Maskenpflicht
Symptomlose Mitarbeiter müssen in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen ist, durchgängig Maske tragen. Auch im Freien ist dies notwendig, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Für Pflegeeinrichtungen sind die Regeln für symptomlose Mitarbeiter laut LGA noch in Ausarbeitung.
Für verkehrsbeschränkte Besucher gilt ein Betretungsverbot. Ausnahmen sind Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie Begleitung bei kritischen Lebensereignissen, von Minderjährigen und bei Entbindungen. Innerhalb der Krankenanstalten ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil verpflichtend.
Für die Stadt Wien hatte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) im KURIER-Interview vergangene Woche dezidiert ausgeschlossen, dass infizierte Mitarbeiter in den Gemeindespitälern arbeiten werden (siehe Link unten).
Linz: Infizierte bleiben generell daheim
Linz geht im Umgang mit corona-positiven Mitarbeitern einen Sonderweg: Nach dem Aus für die Quarantäne hat die Stadt am Montag beschlossen, dass Infizierte nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen dürfen. Das gelte auch für das Personal in den städtischen Kinderbetreuungs- und Altenpflege-Einrichtungen. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) begründete die Entscheidung damit, dass man Kinder, Pflegebedürftige und Kollegen schützen wolle.
Die Verordnung des Bundes sieht statt der Quarantäne seit Montag nur mehr eine Verkehrsbeschränkung vor. Das bedeutet, dass man nach einem positiven Test nicht mehr abgesondert wird, sondern - so man nicht aufgrund von Symptomen krankgeschrieben ist - arbeiten gehen und eine FFP2-Maske tragen muss. Ausgenommen sind Personen, die mit Maske ihre Arbeit nicht verrichten oder aus medizinischen Gründen keine tragen können.
Für die knapp 3.000 Mitarbeiter des Magistrat Linz gilt künftig hingegen: Wer symptomlos ist und seine Arbeit von zu Hause aus erledigen kann, muss ins Home Office wechseln. Wo das nicht geht, wird man dienstfrei gestellt. Damit gewährleiste man den Schutz für die Mitarbeiter, vor allem für jene, bei denen ein dauerhaftes Arbeiten mit Maske oder im Home Office nicht möglich sind, wie etwa in der Stadtgärtnerei, in der Straßenbetreuung oder in Kindergärten. In den städtischen Altersheimen werde ebenfalls kein infiziertes Personal eingesetzt, informierte die Stadt. Arbeiten kann man erst, wenn man sich aus der Verkehrsbeschränkung freigetestet hat. "Im Gegensatz zu bisher erhält der Magistrat für diese freiwilligen Freistellungen im Übrigen keinen Kostenersatz mehr", betonte Luger.