Chronik/Niederösterreich

Kein Coronatest, kein Homeschooling: Strafe für Eltern

Die dritte Coronawelle war im Februar 2021 gerade im Anrollen. In den Schulen waren Coronatests verpflichtend, auch in den Volksschulen. Doch das gefiel den Eltern eines Mädchens aus dem Weinviertel in NÖ gar nicht. Sie verweigerten ihre Zustimmung zum Testen. Und sie verweigerten das Homeschooling. Was ihnen schließlich eine Geldstrafe einbrachte.

Abgesondert

Das Mädchen war vom Vater in die Schule gebracht worden. Einen erforderlichen Selbsttest für das Kind hatte man allerdings verweigert. Das sei ein „Eingriff in die körperliche Integrität des Kindes“. Abgeholt wurde das Kind allerdings auf Aufforderung nicht. Es musste den Schultag in einem separierten Raum verbringen.

In den folgenden Tagen fehlte das Kind – ohne Entschuldigung. Auch für das Homeschooling gab es keine Anmeldung. Die Lernpakete blieben liegen – auch mehrere Nachrichten der Schule reagierten die Eltern nicht. Homeschooling sei „aufgrund des Alters des Kindes und der Berufstätigkeit der Eltern nicht möglich“, argumentierte der Vater später. Er spielte den Ball zurück an die Schule. Diese hätte in seinen Augen nämlich dafür Sorge zu tragen, dass ein adäquater Unterricht für alle jene Kinder gegeben sei, die den Corona-Selbsttest nicht durchführten. Die Lernpakete für daheim könnten in seinen Augen den regulären Unterricht nicht ersetzen.

Der Volksschuldirektorin reichte es, sie erstattete Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft – wogegen der Vater juristisch vorging. Das Verwaltungsgericht Niederösterreich entschied nun: Die Strafe ist berechtigt. Die Eltern haben die Verpflichtung, für die Schulpflicht ihrer Tochter zu sorgen. Die Strafe ist allerdings überschaubar: Sie müssen 121 Euro zahlen.