Chronik/Niederösterreich

Blutige Messerattacke vor Lokal: Szenen wurden nachgestellt

Das Messer verfehlte nur um Haaresbreite die Halsschlagader. Der 38-jährige Türsteher musste im Landesklinikum Wiener Neustadt notoperiert werden. Nach dem beinahe tödlichen Angriff auf den Sicherheitsmann vor einem Nachtlokal  in Wiener Neustadt ist es am Montag zur gerichtlich angeordneten Tatort-Rekonstruktion gekommen.

Der 21-jährige syrische Asylweber Abdullah S. soll vergangenen September im Streit dem Türsteher ein Klappmesser in den Hals gerammt haben. Zuvor hatte der Tatverdächtige ein Mädchen im Afterhour-Club „Cafe Premiere“ belästigt.

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Der junge Syrer wollte mit einen weiblichen Lokalgast intim werden. Weil sich die Frau jedoch weigerte, soll der 21-Jährige aggressiv geworden sein und auf sie eingeschlagen haben.

Gäste und der 38-jährige Sicherheitschef beobachteten die Szenen und kamen der Frau zu Hilfe. „Ich habe ihn genommen und bin mit ihm aus dem Lokal. Er hat sich gewehrt und war sehr aggressiv“, so der Türsteher im Gespräch mit dem KURIER.

„Auf der Straße dachte ich, dass die Sache damit erledigt sei. Plötzlich sah ich nur noch das Blut rinnen“, schildert Manuel K. (Name von der Redaktion geändert).

 

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Auch Zeugen waren am Montag zur Tatortbegehung geladen. Ihren Aussagen zufolge hatte der Angreifer blitzschnell ein Klappmesser gezückt und es dem Sicherheitsmann von oben in den Hals gestochen. Anschließend flüchtete Abdullah S.. Er wurde in der Nähe des Tatortes von der Polizei festgenommen, die Beamten fanden auch die blutige Tatwaffe.

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Debatte um Waffenverbotszone

Die Attacke geschah inmitten der heftigen Debatte um ein sektorales Waffenverbot im Stadtgebiet von Wiener Neustadt.

Die Politik rund um Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) fordert dies, nachdem am 29. August ein 28-jähriger Burgenländer in der polizeilichen Schutzzone beim Bahnhof beinahe bei einem Messerangriff getötet wurde. Dringend tatverdächtig ist ein 30-jähriger, amtsbekannter Asylwerber.

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Die Stadt blitzte mit ihrer Forderung jedoch ab. Eine Prüfung der Sachlage hat ergeben, dass die niedrige Zahl der Gewaltdelikte mit Waffengebrauch keine Verhängung einer Waffenverbotszone rechtfertige.

Als Begründung wird in einem Brief der Landespolizeidirektoren-Stellvertreter Franz Popp und Rudolf Slamanig angegeben, dass es seit Dezember 2018 nur ein einziges Delikt mit einer Waffe in der Schutzzone Bahnhof gegeben hat. Somit wäre eine Verbotszone nicht gerechtfertigt.