Chronik/Burgenland

Yachtclub Breitenbrunn geht in die nächste Instanz

Länger als ein Jahr dauert der Gerichtsstreit zwischen der Esterhazy Stiftung, der Gemeinde Breitenbrunn und dem Yachtclub (YCBb) nun bereits. Vereinfacht gesagt geht es um die Frage, inwieweit der YCBb über das Areal im Seebad, auf dem er seit 1969 beheimatet ist, verfügen darf. Die jüngst am Bezirksgericht Eisenstadt gefällten, aber noch nicht rechtskräftigen Urteile in drei anhängigen Verfahren folgen jedenfalls der Sichtweise der Gemeinde.

Die Vorgeschichte

Das YCBb-Grundstück mit Seezugang liegt im Seebad Breitenbrunn, das die Gemeinde 1968 vom Eigentümer Esterhazy gepachtet hat. Der Pachtvertrag ist Ende 2018 ausgelaufen. Bereits davor hatte die Esterhazy Stiftung Pläne für die Modernisierung des Seebades präsentiert. Darin inkludiert ist auch das Areal des YCBb.

Anfang 2019 haben Esterhazy und die Gemeinde Breitenbrunn einen prätorischen Vergleich geschlossen. Auf Basis dieses Vergleiches wurde ein gerichtliches Exekutionsverfahren eingeleitet, im Zuge dessen der Yachtclub im März 2019 – ohne vorangehende Information – leergeräumt und abgerissen werden sollte. Dazu kam es aber nicht.

Der YCBb führt gegen Esterhazy ein Verfahren auf Unzulässigerklärung der Exekution. Und die Gemeinde Breitenbrunn wurde vom Yachtclub Breitenbrunn auf Haftung für Schäden geklagt, die aus dem Abschluss des prätorischen Vergleichs entstehen können.

Die Reaktionen

Auf Seiten der Gemeinde herrscht nach dem erstinstanzlichen Urteil Erleichterung. „Damit wird unserer Meinung recht gegeben, dass es kein aufrechtes Vertragsverhältnis zwischen dem Yachtclub und der Gemeinde gibt“, sagt Anwalt Johannes Zink. Die Gemeinde selbst wolle den Streit nicht, dieser „wurde uns aufgezwungen. Wir freuen uns über jeden Gast, der zu uns kommt“, sagt der Jurist in Vertretung von Bürgermeister Helmut Hareter (SPÖ).

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Konkrete Auswirkungen auf den Betrieb haben die Urteile vorerst ohnehin nicht, weil YCBb-Präsident und Anwalt Walter Bajons die nächste Instanz mit dem Fall befassen wollen.„Die Richterin ist dieselbe, die den prätorischen Vergleich protokolliert und die Exekution bewilligt hat. Sie hätte jetzt entscheiden müssen, dass der Vergleich nichtig und die Exekution unzulässig ist – da hatten wir ein schweres Standing“, sagt Bajons, betont aber die „faire Verfahrensführung“.

In einem Punkt sei dem YCBb sogar Recht gegeben worden: Die Gemeinde muss Anwaltskosten von rund 850 Euro ersetzen, weil „die hartnäckige, beharrliche und absichtliche Verweigerung der Informationsweitergabe ... rechtswidrig“ war, heißt es im Urteil.

Offen bleibt im Urteil laut Bajons die Frage, wer für den Abbruch des Yachtclubs, laut Kostenvoranschlag rund 142.000 Euro, aufkommen soll. „Das schreibt auch die Richterin in ihrem Urteil, obwohl sie in einer Nebenvereinbarung des prätorischen Vergleichs sogar namentlich angeführt ist. An dieser Frage hängt die Zulässigkeit der Exekution. Wenn sich die Richterin dieser Frage nicht stellt, muss die nächste Instanz entscheiden.“