Podersdorfs Tourismus: Videobotschaft zur Versöhnung
Von Michael Pekovics
Die Besatzungen zweier Elektro- und zweier Segelboote und ein Stand-up-Paddler – mehr hatte die Polizei am vergangenen Wochenende angesichts der noch bis 30. April geltenden Zutrittsbeschränkungen für die Seebäder des Neusiedler Sees nicht zu tun. Und auch da blieb es bei einem klärenden Gespräch beziehungsweise Ermahnungen seitens der Exekutive.
Weitaus höhere Wellen hat die Verordnung in den Schlagzeilen und im Internet verursacht. Vor allem in den sozialen Medien gingen die Wogen der Aufregung hoch, Experten bezweifelten die Rechtmäßigkeit der Verordnung.
Fehler in der Verordnung
In einem Schreiben an den KURIER hat sich auch Thomas Schreiner, Präsident der burgenländischen Rechtsanwaltskammer, zu Wort gemeldet.
Sein Urteil ist vernichtend: "Die viel kritisierte Verordnung ... ist von schlechter legistischer Qualität mit erstaunlich viel Unklarheit und sogar Fehlern im Text." So gebe es keine Definition des "sehr umgangssprachlichen" Begriffs "Blaulichtorganisationen", die 15-Kilometer-Naherholungszone sei nicht klar definiert und außerdem hätte es sogar ein Grammatikfehler in den Text geschafft. "Der Gesetzgeber sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein und auch Gesetze, die nicht für lange Dauer erlassen werden, sorgfältig verfassen", fordert Schreiner.
Der Imageschaden für die Region könnte jedenfalls gewaltig sein. "Die Reaktionen waren enorm", erklärt Rene Lentsch, Tourismusgeschäftsführer von Podersdorf am See.
Dutzende Anrufe, empörte eMails und negative Social Media Postings seien die Folge gewesen. Vor allem aus dem für das Burgenland so wichtigen Zielmarkt Wien hagelte es massive Beschwerden. "Viele kündigten an, Podersdorf am See in Zukunft meiden zu wollen. Leidtragende sind letztendlich die Betriebe, die es schon ohne diese äußerst unglückliche Kommunikation sehr schwer haben", sagt Lentsch.
Deshalb wurde eine persönliche Videobotschaft zusammengestellt – gesprochen von zahlreichen Betriebsinhabern.
"Mit dieser Aktion wollen wir die Gäste bitten, ihren Grant nicht an den falschen Personen auszulassen – die Betriebe hatten keinerlei Einfluss auf das, was passiert ist", ersucht Lentsch um Verständnis.
"Seitens des Landes wird die per 30. April auslaufende Verordnung auf die Entwicklung der Lage und mit dem Bund abgestimmt", heißt es auf KURIER-Anfrage.
Man folge einer Strategie der schrittweisen Lockerung der Sperren entsprechend der Infektionszahlen.
Storno leicht gemacht
Und weil die Lage weiter unklar bleibt und derzeit niemand mit Sicherheit sagen kann, wie sie sich entwickelt, haben sich zahlreiche Betriebe etwas einfallen lassen: Sie erleichtern ihre Stornobedingungen. Diese werden vom 15. Mai bis 31. Oktober gelten und sollen den Gästen eine "einfache und vor allem sichere Urlaubsplanung für den kommenden Sommer" ermöglichen, teilte die Neusiedler See Tourismus GmbH (NTG) mit.
Sowohl Privatvermieter als auch Drei- und Vier-Sterne-Hotels hätten sich mit der NTG zusammengeschlossen, um die sogenannte "Easy Summer Storno" anzubieten. Eine kostenlose Stornierung werde bis sieben Tage vor der Anreise möglich sein, zudem werde es keine Anzahlung oder Kreditkartensicherheitsabfrage geben. Die Stornogebühr werde sechs bis zwei Tage vor der Anreise 70 Prozent und einen Tag vor der Anreise 90 Prozent betragen, so die Neusiedler See Tourismus GmbH.