Missbrauchsprozess: Arzt im Zweifel freigesprochen
Ein burgenländischer Arzt, der wegen sexuellen Missbrauchs an vier Patientinnen angeklagt war, ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt im Zweifel freigesprochen worden.
Der Schöffensenat glaube zwar den Frauen, die angaben, während der Aufwachphase nach einer Sedierung vom 48-Jährigen berührt worden zu sein.
Es sei aber nicht auszuschließen, dass es sich um durch die verwendeten Medikamente ausgelöste "sexuelle Halluzinationen" gehandelt habe, hielt die Richterin fest.
Dem Mann wurde vorgeworfen, er sei nach Magen- und Darmspiegelungen zu den Patientinnen in den Aufwachraum gegangen und habe sie berührt. Er wies das zurück und verwies auf sexuelle Halluzinationen als mögliche Nebenwirkung der zur Sedierung verwendeten Medikamente.
In einem ersten Prozess war er im Dezember 2022 zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab jedoch seiner Nichtigkeitsbeschwerde statt und hob das Urteil auf.
Bei der Neuauflage des Verfahrens erfolgte nun der - noch nicht rechtskräftige - Freispruch, den das Schöffengericht damit begründete, dass sexuelle Fantasien und Träume laut Sachverständigengutachten tatsächlich Nebenwirkungen der Medikamente sein können und somit Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen würden. Man gehe gleichzeitig aber nicht davon aus, dass die Opfer lügen.
Assistentinnen sagten vor Gericht aus
Der Chirurg und Allgemeinmediziner wollte bei der Prozess-Wiederholung keine Aussage mehr machen. Seine Assistentinnen betonten am Mittwoch, dass er nie mit seinen Patientinnen alleine in einem Raum sei.
Es sei immer eine Mitarbeiterin dabei - auch weil bekannt sei, dass die Medikamente zu sexuellen Halluzinationen führen könnten, und man sich vor entsprechenden Anschuldigungen schützen wolle.
Auffällig sei die zeitliche Häufung der Vorfälle, hielt der Staatsanwalt fest. Vier Frauen würden von Übergriffen berichten, die zwischen Juli und September 2021 stattgefunden haben sollen. Davor und danach habe es aber keine derartigen Vorwürfe gegeben. Der Verteidiger betonte, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreiche.
Der OGH hatte die Aufhebung des Urteils damit begründet, dass das Gutachten, laut dem die verwendeten Medikamente sexuelle Fantasien und Träume verursachen können, nicht entsprechend berücksichtigt worden sei.
Außerdem seien keine DNA-Spuren gefunden worden und die Frauen hätten teilweise selbst ausgesagt, dass sie nicht sicher seien, ob es tatsächlich zu einem Übergriff gekommen sei.