Burgenländischer Arzt wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
Ein burgenländischer Arzt ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, verurteilt worden, weil er vier Patientinnen in der Aufwachphase nach einer Sedierung sexuell missbraucht haben soll.
Die Frauen gaben an, der Chirurg und Allgemeinmediziner sei nach Magen- und Darmspiegelungen zu ihnen in den Aufwachraum gekommen und habe sie berührt. Der 46-Jährige bestritt das und erklärte sich die Vorwürfe mit "sexuellen Halluzinationen".
Gleichartige Fälle
Derartige Nebenwirkungen der Narkosemedikamente seien zwar möglich, meinte Richterin Doris Halper-Praunias, in ihrer Urteilsbegründung, verwies aber auf die auffällige Häufung und zeitliche Nähe der vier Fälle von Juli bis September 2021: "Innerhalb von vier Monaten vier ziemlich gleichartige Fälle in einer Ordination, wo vorher jahrelang nichts war und auch nachher keine weiteren Fälle vorgefallen sind - über dieses Argument kann man nicht hinwegsehen."
"Glaubwürdiger Eindruck"
Der Schöffensenat habe dafür nur eine Erklärung: "Diese Fälle haben stattgefunden", betonte die Richterin. Die Frauen hätten außerdem einen "extrem glaubwürdigen Eindruck" gemacht. Diese gaben laut Anklage an, der Arzt habe sie auf der Brust und im Genitalbereich berührt.
Der 46-Jährige wies den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von wehrlosen Personen in vier Fällen vehement zurück und beteuerte mehrmals, er sei nie mit Patientinnen alleine im Raum, es sei immer eine Assistentin dabei. Das bekräftigten seine Mitarbeiterinnen bei ihren Befragungen als Zeugen.
3.600 Euro
Es sei "unmöglich", dass der Arzt alleine im Aufwachraum gewesen sei. Im Alltag sei es aber kaum vorstellbar, dass er nie für einige Sekunden für sich gewesen sei, meinte Halper-Praunias. Sie gehe davon aus, dass für ihn sehr wohl die Möglichkeit bestanden habe, die Taten zu begehen.
Der 46-Jährige muss insgesamt rund 3.600 Euro, aufgeteilt auf drei Opfer, zahlen. Er kündigte Berufung sowie Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an, es ist somit noch nicht rechtskräftig.
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