Fix: Leistungsschutzrecht wird verschoben

Fix: Leistungsschutzrecht wird verschoben
Reform soll nach Brüssel zur Prüfung geschickt werden, Behandlung nach dem Sommer

Das umstrittene Leistungsschutzrecht für die heimischen Verlage, das Zeitungen die Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte im Internet geben soll, wird nun doch nicht am morgigen Dienstag beschlossen. Dies wurde aus dem Ministerium gegenüber dem KURIER bestätigt.

Es gehe bei der Verschiebung darum, dass das Gesetz erst nach Brüssel zur legistischen Prüfung geschickt werden soll, hieß es. Die EU prüft dabei, ob der notifizierte Entwurf Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften schaffen kann.

Dass die Befassung der Kommission nicht rechtzeitig geschah, wird im Justizministerium als formaler Fehler auf Beamtenebene bezeichnet.

Auf Grund der Planänderung wird dieser Teil der Urheberrechtsreform erst nach dem Sommer behandelt.

Über das Leistungsschutzrecht war vor dem Wochenende ein Streit entbrannt. Der US-Inernetkonzern Google drohte damit, seinen Newsdienst in Österreich einzustellen, sollte das Leistungsschutzrecht beschlossen werden.

Thomas Kralinger, Präsident des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und Geschäftsführer des KURIER, sagte zur Verschiebung: „Offensichtlich ist die Regierung an Rechtssicherheit interessiert, das sind wir natürlich auch, daher begrüßen wir den Schritt. Zur Abrundung des Bildes werden wir gerne auch begleitende Materialien, die wir in dieser Diskussion erhalten haben, beisteuern.“

Die Diskussion darüber wird sich nun mehrere Monate verschieben.

Am Dienstag wird die bis zuletzt umstrittene Urheberrechtsreform in weiteren Teilen jedenfalls den Ministerrat passieren. Mehr als 80 – zu einem guten Teil überaus kritische – Stellungnahmen zum neuen Urheberrecht sind trotz der kurzen Begutachtungsfrist von nur sieben Werktagen eingelangt. Am Montag wurden die vorgebrachten Argumente und Anpassungswünsche nun in Erwägung gezogen.

Große Änderungen an anderen strittigen Punkten soll es aber nicht geben, wie in Erfahrung zu bringen war. Es sollen „Nachjustierungen legistischer Art“ in einzelnen Passagen vorgenommen werden, um „Missverständnisse auszuräumen“.

Privatkopie

So wird etwa präzisiert, dass Werke, die man nicht legal kopieren kann - da sie etwa mit einem Kopierschutz versehen sind - nicht für die Bemessung der Künstlervergütung durch die Speichermedienabgabe herbeigezogen werden können. Ebenso wurde gegenüber dem KURIER betont, dass die Deckelung der Speichermedienabgabe auf 29 Millionen Euro pro Jahr bis 2019 aufrecht bleibt. Künstler hatten diese Deckelung zuletzt kritisiert. Was bleibt, ist dass die Deckelung eine Soll-Bestimmung ist - die Gesamthöhe "soll" 29 Millionen nicht überschreiten. Eine schärfere Formulierung sei europarechtlich nicht möglich.

Viel Aufregung gab es über den Passus im neuen Gesetz, dass eine legale Privatkopie nicht aus eine offensichtlich illegalen Quelle gezogen werden kann. Damit sind die zuvor im rechtlichen Graubereich angesiedelten Downloads u.a. von Hostern und via Bittorrent nun explizit nicht mehr legal. Konsequenzen wird es für die Downloader aber weiter keine geben, wird versichert - es gibt weder eine Beauskunftung über die Identität der Downloader noch eine strafrechtliche Verfolgbarkeit.

Präzisiert werden soll auch der Auftrag an die Verwertungsgesellschaften. Diese haben den Auftrag, einen leichten und nachvollziehbaren Weg zur Rückforderung der Speichermedienabgabe zu bieten.

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