Soriano darf nicht für Österreich spielen

Der ÖFB zeigt Interesse am Salzburger, doch der Spanier hat schon für seine Heimat Bewerbsspiele absolviert.

Es heißt in einem Sprichwort: "Aus Schaden wird man klug!" Zumindest vorsichtiger ist man beim ÖFB wenigstens geworden, nachdem sich der Fußballverband schon einmal beim Versuch, einen starken Legionär eines österreichischen Spitzenklubs einzubürgern, damit dieser für Österreich spielen kann, bis auf die Knochen blamiert hat.

Bei Rapid-Kapitän Steffen Hofmann war 2005 nur mehr darüber diskutiert worden, ob er schon die österreichische Nationalhymne singen kann. Erst nachdem der KURIER aufgedeckt hatte, dass der Deutsche davor für sein Geburtsland schon bei der U-17-WM 1997 in Ägypten im Einsatz gewesen war und laut FIFA-Regulativ deshalb gar nicht für Österreich spielen darf, ließ der Fußball-Verband die Causa überprüfen. Hofmann hat bis heute kein Länderspiel für Österreich absolviert. Und er wird es auch nie mehr in seinem Fußballer-Leben.

Genauso wird es sich beim Spanier Jonatan Soriano verhalten. Der Spanier hatte in einigen Interviews anklingen lassen, dass er sich vorstellen könne, einmal für Österreich zu spielen, allerdings erst, nachdem er danach gefragt worden war.

Am Donnerstagnachmittag wurde eine mögliche Einbürgerung wieder ein Thema. Denn ÖFB-Präsident Leo Windtner bestätigte der APA: „Wir prüfen die Angelegenheit und haben Anfragen an die entsprechenden nationalen Verbände gestellt.“ Mit diesen sollte geklärt werden, ob Soriano im Nachwuchs offizielle Länderspiele bestritten hat.

Diese Mühe hätte sich der ÖFB ersparen können. Eine KURIER-Schnellrecherche auf der Homepage der UEFA brachte ans Licht, dass Soriano etwa mehrere Spiele für Spanien in der Unter-21-EM-Qualifikation und damit also in einem offiziellen Wettbewerb absolviert hat. Dazu kommen auch eine Reihe an Spielen für andere spanische Nachwuchsteams.

Damit ist es laut gültigem FIFA-Regulativ nicht möglich. dass der Katalane von Österreich in Länderspielen eingesetzt werden darf, selbst wenn er einmal im Besitz einer österreichischen Staatsbürgerschaft sein wird. Und dass er diese bekommt, ist auch an strenge gesetzliche Bestimmungen gebunden.

Vier U-21-Qualifikationsspiele

Soriano spielte erstmals am 8. Februar 2005 nicht nur in der Qualifikation für die U-21-EM 2006 in Portugal für Spanien, sondern er erzielte beim 14:0 gegen San Marino auch vier Tore, obwohl er erst zur Pause eingewechselt worden war. Danach kam er auch noch bei einer 0:1-Niederlage bei Serbien-Montenegro, einem 2:0 gegen Litauen (1 Tor) und einem 4:2 gegen Bosnien-Herzegowina (3 Tore) zum Einsatz.

Neben dem heutigen Salzburg-Kapitän standen damals einige Spieler im Kader der spanischen Unter-21, die mittlerweile zu den großen Stars des regierenden Welt- und Europameisters gehören wie Andres Iniesta, David Silva, Cesc Fabregas, Raul Albiol, Alvaro Arbeloa, Fernando Llorente, Santi Cazorla, Sergio Ramos, Roberto Soldado oder Jesus Navas. Trotzdem konnte sich Spanien damals nicht für die EM-Endrunde qualifizieren, wurde hinter Belgien und Serbien nur Gruppendritter in der Qualifikation.

Mit den acht Toren in seinen vier U-21-Länderspielen für Spanien liegt Soriano übrigens auf Platz sieben in der ewigen Torschützenliste der spanischen Unter-21-Nationalmannschaft.

FIFA-Statut

Der Fußball-Weltverband FIFA regelt in seinen Statuten, wer für welche Nationalmannschaft spielen darf. Folgende Regelungen sind in der Causai Soriano entscheidend.

Paragraf 5 Spielberechtigung für Nationalteams

1. Jede Person, die die dauerhafte Staatsbürgerschaft eines Landes besitzt, die nicht an den Wohnsitz geknüpft ist, ist als Spieler für die Verbandsmannschaft des betreffenden Landes spielberechtigt.

2. Ein Spieler, der von einem Verband in einem Länderspiel im Rahmen eines offiziellen Wettbewerbs irgendeiner Kategorie und irgendeiner Fußballart eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz), kann unter Vorbehalt der Ausnahmeregelungen gemäß nachfolgendem Art. 8 nicht mehr in einem Länderspiel für eine Verbandsmannschaft eines anderen Verbands eingesetzt werden.

Paragraf 8 Wechsel des Verbands

1. Besitzt ein Spieler mehrere Staatsbürgerschaften, erhält ein Spieler eine andere Staatsbürgerschaft oder ist er aufgrund seiner Staatsbürgerschaft für mehrere Verbände spielberechtigt, so steht diesem unter den nachfolgenden Voraussetzungen das einmalige Recht zu, die Spielberechtigung für Länderspiele eines anderen Verbands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, zu erlangen.

a) Das Wechselrecht kann nur beansprucht werden, wenn der Spieler von seinem heutigen Verband noch in keinem A-Länderspiel eines offiziellen Wettbewerbs eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz) und er zum Zeitpunkt des ersten Voll- oder Teileinsatzes in einem Länderspiel in einem offiziellen Wettbewerb seines bisherigen Verbands bereits im Besitz der Staatsbürgerschaft des Verbands war, für dessen Verbandsmannschaft er die Spielberechtigung erlangen will.

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