Fix: Salzburgs Hinteregger gegen Rapid gesperrt

Martin Hinteregger wurde gegen Altach zu Unrecht ausgeschlossen.
Der Teamverteidiger wurde in Altach ungerechtfertigt ausgeschlossen, der Senat 1 sperrte ihn wegen unsportlichen Verhaltens.

Martin Hinteregger wird Red Bull Salzburg am Sonntag beim Gastspiel in Wien gegen Rapid erwartungsgemäß nicht zur Verfügung stehen. Der Senat 1 der Bundesliga sprach in einer kurzfristig einberufenen Sitzung am Donnerstag eine Ein-Spiel-Sperre gegen den Salzburger aus. Grund: unsportliches Verhalten.

Und das ist durchaus kurios, wurde doch Hinteregger im Cup-Spiel am Mittwoch in Altach wegen einer Tätlichkeit an Hannes Aigner ausgeschlossen. Der Altacher, der kurz vor Schluss ebenfalls die Rote Karte gesehen hat, muss übrigens wegen rohen Spiels zwei Spiele aussetzen, fehlt also bei Sturm und zu Hause im Nachtragsspiel gegen Wr. Neustadt.

Vor allem der konstruierte Bestrafungsgrund für den laut der TV-Bilder ungerechtfertigt ausgeschlossen Hinteregger wird weiterhin für Gesprächsstoff sorgen.

Der KURIER erklärt die Hintergründe:

Es war der Aufreger einer zum Zeitpunkt der Ereignisse längst entschiedenen Viertelfinal-Partie zwischen Altach und Salzburg (Endstand: 0:4). Nach einer Rangelei zwischen Hinteregger und Aigner im Salzburger Strafraum hatte Schiedsrichter Manuel Schüttengruber auf Freistoß für die Gäste entschieden. Dann lief er zu seinem Assistenten und Bruder Clemens Schüttengruber. Nach einer kurzen Unterredung entschloss sich der Schiedsrichter dem Teamspieler die Rote Karte zu zeigen – laut des Ausgeschlossenen wegen eines Faustschlages. So einer war beim Ringkampf mit Aigner aber überhaupt nicht zu sehen,

Laut Homepage der Bundesliga wurde Hinteregger am Donnerstagvormittag vorerst automatisch für ein Pflichtspiel gesperrt. Grundlage dieses Procedere ist die ÖFB-Rechtspflegeordnung.

Laut Paragraf 18 ("Straffolgen nach einem Ausschluss") "führt der Ausschluss eines Spielers immer zu einer automatischen Sperre für das nächste Pflichtspiel dieser Mannschaft". Eine Anfechtung dieser automatischen Sperre ist nicht möglich. Mit einer Ausnahme: "Es sei denn, es ist erwiesen, dass der Schiedsrichter einen falschen Spieler ausgeschlossen hat."

Freispruch in England

In anderen Ländern wird dies durchaus anders gehandhabt, wie das Beispiel von West-Ham-Torhüter Adrian in England beweist. Der Spanier war am 11. Februar wegen der Verhinderung einer offensichtlichen Torchance ausgeschlossen worden. Nach einem Protest seines Klubs gegen die Ein-Spiel-Sperre wurde diese vom Protestkomitee des englischen Verbandes schon zwei Tage später aufgehoben. West Ham konnte seinen Torhüter am Wochenende darauf schon wieder einsetzen.

Das wäre auch in Österreich möglich. Denn laut Paragraf 18 kann auch der Bundesliga-Ausschuss "im Rahmen des ihm übertragenen Zuständigkeitsbereiches korrigierend tätig" werden. Das wird der Senat 1 allerdings praktisch nie.

Salzburg regte trotzdem an, den Strafsenat nicht erst am Montag, sondern schon am Donnerstag tagen zu lassen - wie es in der Bundesliga-Wettspielordnung eigentlich auch vorgesehen ist. Dies war dann auch der Fall.

Der Strafsenat revidierte zwar die Entscheidung von Schiedsrichter Schüttengruber und sprach keine Strafe wegen einer Tätlichkeit aus. Hinteregger wurde trotzdem für ein Spiel gesperrt.

"Unsportliches Verhalten" ist laut FIFA-Regelwerk übrigens nur ein "verwarnungswürdiges Vergehen". Während eines Spieles gibt es dafür nur eine Gelbe Karte.

Ob Salzburg gegen die Sperre Protest einlegen wird, war kurz nach dem Urteil noch unklar. Möglich wäre so einer nun, weil es ein Urteil des Strafsenates gibt.

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