Österreich muss auf Alan warten

Jubelt Salzburgs Alan bei der EM 2016 für Österreich?
Der Brasilianer ist nicht schon im nächsten Sommer, sondern erst bei der EURO 2016 für Österreich spielberechtigt.

Nun ist es auch offiziell: Der ÖFB bestätigte, dass Salzburg-Torjäger Alan von Österreich in Bewerbsspielen eingesetzt werden kann - allerdings nicht schon im kommenden Sommer (wie es laut FIFA-Statuten eigentlich möglich wäre), sondern erst bei der EUR0 2016.

Dass der Brasilianer nicht schon in den EM-Qualifikationsspielen gegen Moldawien (5. September 2015), in Schweden (8. September 2015), in Montenegro (9. Oktober 2015) und gegen Liechtenstein (12. Oktober 2015) sowie in den möglichen Play-off-Spielen eingesetzt werden kann, liegt an Alan, aber auch an dessen Arbeitgeber.

Der Brasilianer wurder nämlich nicht schon bei dessen Wechsel von Fluminense Rio de Janeiro nach Österreich am 9. August 2010 bei einem Meldeamt gemeldet, sondern erst fünf Monate danach - im Dezember 2010. Also erfüllt Alan erst im Dezember 2015 ein FIFA-Kriterium, weil er erst zu diesem Zeitpunkt beweisbar fünf Jahre seinen Wohnsitz in Österreich haben wird.

Bis auf diesen Makel ist die Causa im Laufen: "Alan hat sein Interesse am österreichischen Team bekundet", erklärt ÖFB-Sportdirektor Willi Ruttensteiner. "In sehr guten, konstruktiven Gesprächen mit dem Spieler und dem Verein konnte die aktuelle Situation nach gültiger Gesetzeslage geklärt werden."

In einem Bericht des ÖFB-Magazins "Corner" konkretisierte Ruttensteiner, dass auch mit dem brasilianischen Verband alle Details bezüglich des 24-Jährigen geklärt worden sind. "Der brasilianische Verband hat uns bestätigt, dass Alan bei keinen offiziellen Bewerbspielen im Einsatz war." Alan hatte im Jahr 2009 drei Spiele für die brasilianische U-20 bei einem Turnier in Venezuela absolviert.

An der zweiten entscheidenden Voraussetzung, dem Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft, werde laut Ruttensteiner "seriös gearbeitet".

Den für eine normale Einbürgerung in Österreich vorgeschriebenen zehnjährigen rechtsmäßigen Aufenthalt kann Alan momentan nicht vorweisen. Also wird der Brasilianer ansuchen, die Staatsbürgerschaft als Spitzensportler beschleunigt zu bekommen. Dies ist möglich, wenn leistungssportliche Erfolge und sportspezifische Überlegungen gegeben sind. „Alles dazu Notwendige wird vorbereitet“, sagt der ÖFB-Sportdirektor.

Eine Sache könnte die Nationalteamkarriere von Alan noch verhindern. Sollte der Brasilianer in den nächsten drei Transferperioden Salzburg Richtung Ausland verlassen, wäre er in jedem Fall nicht für Österreich spielberechtigt. Zwar steht der 24-Jährige noch bis Sommer 2016 noch bei Salzburg unter Vertrag, aber schon in der Vergangenheit gab es die eine oder andere Anfrage aus einer europäischen Topliga.

Auch ein Wechsel konzernintern nach Leipzig ist alles andere als ausgeschlossen, überhaupt dann, sollte dem deutschen Red-Bull-Klub im kommenden Jahr der Durchmarsch in die 1. Deutsche Bundesliga gelingen.

FIFA-Statut

Der Fußball-Weltverband FIFA regelt in seinen Statuten, wer für welche Nationalmannschaft spielen darf. Folgende Regelungen sind in der Causa Alan wichtig.

Paragraf 5 Spielberechtigung für Nationalteams

1. Jede Person, die die dauerhafte Staatsbürgerschaft eines Landes besitzt, die nicht an den Wohnsitz geknüpft ist, ist als Spieler für die Verbandsmannschaft des betreffenden Landes spielberechtigt.

2. Ein Spieler, der von einem Verband in einem Länderspiel im Rahmen eines offiziellen Wettbewerbs irgendeiner Kategorie und irgendeiner Fußballart eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz), kann unter Vorbehalt der Ausnahmeregelungen gemäß nachfolgendem Artikel 8 nicht mehr in einem Länderspiel für eine Verbandsmannschaft eines anderen Verbands eingesetzt werden.

Paragraf 7 Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft

Ein Spieler, der gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 eine neue Staatsbürgerschaft annimmt und gemäss Artikel 5 Absatz 2 noch nicht international Fussball gespielt hat, ist für die neue Verbandsmannschaft nur spielberechtigt, wenn er eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

a. Der Spieler wurde auf dem Gebiet des betreffenden Verbandes geboren;

b. die leibliche Mutter oder der leibliche Vater des Spielers wurde auf dem Gebiet des betreffenden Verbandes geboren;

c. die Grossmutter oder der Grossvater des Spielers wurde auf dem Gebiet des betreffenden Verbandes geboren;

d. der Spieler war nach seinem 18. Geburtstag während mindestens fünf Jahren ununterbrochen auf dem Gebiet des betreffenden Verbandes wohnhaft.

Paragraf 8 Wechsel des Verbandes

1. Besitzt ein Spieler mehrere Staatsbürgerschaften, erhält ein Spieler eine andere Staatsbürgerschaft oder ist er aufgrund seiner Staatsbürgerschaft für mehrere Verbände spielberechtigt, so steht diesem unter den nachfolgenden Voraussetzungen das einmalige Recht zu, die Spielberechtigung für Länderspiele eines anderen Verbands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, zu erlangen.

a) Das Wechselrecht kann nur beansprucht werden, wenn der Spieler von seinem heutigen Verband noch in keinem A-Länderspiel eines offiziellen Wettbewerbs eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz) und er zum Zeitpunkt des ersten Voll- oder Teileinsatzes in einem Länderspiel in einem offiziellen Wettbewerb seines bisherigen Verbands bereits im Besitz der Staatsbürgerschaft des Verbands war, für dessen Verbandsmannschaft er die Spielberechtigung erlangen will.

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