Ex-Chef der Rapid-Ultras nach Randalen verhaftet

Wenige Tage vor dem Derby führte die Polizei einen Schlag gegen die radikale Fanszene.

Rund 100 Polizisten strömten am Dienstag in vier Bundesländern aus und holten 44 Rapidfans von ihren Arbeitsplätzen zu Einvernahmen. Ursache dafür waren Randale im vergangenen September als mehrere Hooligans die Polizei bei einem Testspiel zwischen Rapid und dem 1. FC-Nürnberg attackiert hatten. Die Beamten wurden mit Bänken und anderen Gegenständen beworfen.

Wenige Tage vor dem Wiener Derby klickten für sechs Fans wegen Landfriedensbruchs die Handschellen, die anderen dürften auf freiem Fuß angezeigt werden. In der Gruppe der Verhafteten befand sich auch Oliver P. (32), ehemaliger Chef der Fangruppe Ultras und noch immer Galionsfigur der grünen Welt. Laut KURIER-Recherchen soll er während der Randale auf zumindest drei Fotos der Polizei zu sehen sein, allerdings nicht im direkten Mittelpunkt der Randale. Sein Anwalt, Marcus Januschke, wollte dazu vorerst keine Stellungnahme abgeben. Heute, Donnerstag, dürfte über P. und seine Mitstreiter die U-Haft verhängt werden. Durchsucht wurde vom Landeskriminalamt Wien (Gruppe Hoffmann) auch die Wohnung des Obmannes der Rapid-Rechtshilfe.

Kein Stadionverbot

Brisant ist jedenfalls, dass Oliver P. bereits Mitte Juni 2013 rechtskräftig zu 14 Monaten Haft verurteilt worden war. Er hatte laut Urteil vier Jahre zuvor Fan-Ausschreitungen am Wiener Westbahnhof dirigiert. Wie kam er dann zwei Monate später ins Rapidstadion?

„Gegen ihn besteht derzeit kein Stadionverbot“, erklärt Rapid-Sprecher Peter Klinglmüller. Die einzige Sanktion war bisher, dass P. aus einer Zukunfts-Arbeitsgruppe bei Rapid verwiesen wurde. Er soll offenbar in Fan-Kreisen erzählt haben, dass er hoffe, sein Urteil würde umgewandelt werden und er „nur“ eine Fußfessel bekommen. Kritik an der Polizei-Aktion kommt von Anwalt Werner Tomanek, der in mehreren Prozessen Rapidfans vertreten hat: „Es ist nicht gerade deeskalierend, so eine Aktion wenige Tage vor dem Wiener Derby durchzuführen.“

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