"Mafia-Paragraf" wird entschärft

"Mafia-Paragraf" wird entschärft
Nach dem Tierschützer-Prozess wird der umstrittene Paragraf geändert. Künftig soll nur mehr "Bereicherung im großen Umfang" als Grundlage dienen, sagt Justizministerin Karl.

Was als mafiös gilt, wird nun überdacht: Der vielkritisierte Mafia-Paragraf 278a Strafgesetzbuch (StGB) wird wie angekündigt reformiert. Künftig soll im Vordergrund stehen, "dass eine kriminelle Organisation mit strafwürdigen Mitteln auf finanzielle Gewinne aus ist", wie Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) dem Standard sagte (Freitag-Ausgabe). Die Bestimmung, dass eine Gruppe, die mittels schweren Straftaten Einfluss auf Politik und Wirtschaft anstrebt, ebenfalls als mafiös gilt, soll fallen.

Derzeit gilt eine Gruppe, die "schwerwiegende Straftaten" begeht, dann als kriminelle Organisation, wenn sie "dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft anstrebt", wie es im Gesetz heißt. Der zweite Halbsatz soll nun gestrichen werden - und nur die "Bereicherung" übrigbleiben.

Anlass, den Paragraf 278a zu überprüfen, war der umstrittene Wiener Neustädter Prozess gegen 13 Tierschützer, die im Vorjahr nach 14 Verhandlungsmonaten vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation freigesprochen worden waren. Das betonte auch Karl im Standard: "Die Kritik lautete, dass die Bestimmung überschießend sei."

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Evaluierung des Passus beschlossen. Die damit beauftragte Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf an der Universität Wien schlug eine ganze Reihe möglicher Änderungen vor, unter anderem die Streichung des genannten Halbsatzes.

Eine komplette Streichung des "Mafia-Paragrafen" kommt für Karl nicht infrage- dies hätten die Experten auch nicht empfohlen. "Weil es strafrechtliche Sanktionen gegen mafiöse Gruppen unbedingt braucht", so Karl. Ihr Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes soll "dieser Tage" dem Parlament übermittelt werden und den Sommer über begutachtet werden.

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