Doch keine Haft ohne Gerichtsverhandlung
Nach der Kritik an der geplanten Reform der Strafprozessordnung (StPO) schwächt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) seinen Entwurf nun ab. Man werde beim Mandatsverfahren sicherstellen, "dass es keine Haft ohne Verhandlung geben wird", ließ er die APA am Montag wissen. Auf diesen Punkt hatten sich die meisten Negativstellungnahmen in der Begutachtung bezogen.
Brandstetter will den Anwendungsbereich des Mandatsverfahrens nun enger fassen und sich noch stärker an der deutschen Rechtslage orientieren. Dort ist es ohne Hauptverhandlung auf Geld- und Bewährungsstrafen eingeschränkt, hieß es im Justizministerium. Im Entwurf des Ressorts - die Begutachtungsfrist dafür endete vergangenen Freitag - ist das Verfahren hingegen auch für Delikte vorgesehen, die maximal mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind.
Schwierige Balance
Der Minister wies darauf hin, dass es ihm - wie schon bei der Präsentation des Entwurfs erwähnt - um Verfahrensbeschleunigung und Rechtsschutz gehe. Die Balance zwischen diesen zwei Aspekten zu finden, sei nie einfach. "Beim Mandatsverfahren mag die Verfahrensökonomie etwas zu stark im Vordergrund gestanden sein. Dieses Feedback aus der Begutachtung werden wir jedenfalls gerne berücksichtigen", so Brandstetter.
Der Minister zeigte sich weiterhin davon überzeugt, "dass ein insgesamt ausgezeichneter Entwurf auf dem Tisch liegt". Als Universitätsprofessor und Wissenschafter sei ihm immer klar gewesen, dass ein Begutachtungsverfahren dafür da sei, Anregungen und Kritik an einem Entwurf aufzuzeigen und diese "nach Möglichkeit" zu berücksichtigen. "Das werden wir selbstverständlich wie geplant auch tun."
Auch einige andere kleine Änderungen am Gesetz seien noch möglich, hieß es im Ministerium. Ziel sei, die Novelle möglichst rasch in den Ministerrat und noch vor dem Sommer durchs Parlament zu bringen.
Viel Kritik
Die geplante Wiedereinführung des Mandatsverfahrens - es war im Jahr 2000 abgeschafft und durch die Diversion ersetzt worden - hatte Brandstetter in der Begutachtung viel Kritik eingebracht. Selbst die Richtervereinigung, die das Ansinnen grundsätzlich begrüßte, stieß sich an der Verhängung von Freiheitsstrafen mittels Strafverfügung. Ähnlich sah das der Oberste Gerichtshof (OGH), die Vereinigung der Staatsanwälte, die Rechtsanwaltskammer, aber auch mehrere Gerichtspräsidenten und Strafrechtler.
Dass Staatsanwälte künftig ihre Ermittlungen nach drei Jahren nur noch mit gerichtlicher Genehmigung fortsetzen dürfen, stößt auf weniger Widerstand. An eine Verfahrensbeschleunigung, etwa in komplexen Wirtschaftscausen, glaubt man an den Gerichten allerdings nicht. Positiv ist das Echo auf die Rückkehr des zweiten Berufsrichters in großen Schöffenverfahren, manchen geht das aber nicht weit genug. Das Strafprozessordnungs-Paket bringt zudem die Unterscheidung zwischen einem - nur aufgrund einer Anzeige - Verdächtigem und einem Beschuldigten sowie Maßnahmen zur "Klarstellung der Objektivität und Unabhängigkeit" von Sachverständigen. Außerdem wird der Verteidigungskostenersatz bei einem Freispruch verdoppelt.
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