Minister-Streit um "Po-Grapsch-Verbot"

„Mehr Autonomie, einfachere Verwaltung“, sagt Heinisch.
Frauenministerin Heinisch-Hosek will eine Verankerung im Strafrecht. Justizminister Brandstetter bleibt hart.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) besteht darauf, dass sexuelle Belästigung im Strafrecht verankert wird. Sie werde am Montag ein Gespräch dazu mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) führen, sagte sie der APA: "Ich nehme den Herrn Justizminister beim Wort. Für mich ist das absolut noch Bestandteil der Strafgesetznovelle."

Brandstetter hatte sich nach dem Begutachtungsverfahren zur Reform des Strafgesetzbuches (StGB) dagegen entschieden, Übergriffe, die in der medialen Debatte etwas salopp unter dem Begriff "Po-Grapschen" subsummiert wurden, in die StGB-Reform aufzunehmen. Er verweist auf zahlreiche kritische Stellungnahmen, die davon abgeraten hätten, einen solchen Straftatbestand zu schaffen.

Brandstetter: "Geht nicht"

Er sieht kaum einen Weg, die sexuelle Belästigung als Tatbestand im Strafrecht zu verankern. "Es geht nicht", sagte er auch am Samstag im Ö1-Mittagsjournal. Er werde aber gemeinsam mit Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek "versuchen, eine Lösung zu finden".

"Wir haben vereinbart, dass sexuelle Belästigung strafbar sein muss", und sie habe "keinen Grund", anzunehmen, dass Brandstetter sich nicht daran halten werde, so Heinisch-Hosek dazu. "Die sexuelle Integrität von Frauen muss ernst genommen werden." Was die Stellungnahmen betrifft, hat sie 29 gezählt, die sich für die ursprüngliche Formulierung im Begutachtungsentwurf aussprachen und 13, die für eine Präzisierung eintraten. 23 seien gegen die Bestimmung gewesen, somit sei das Verdikt insgesamt "eindeutig pro" ausgefallen.

Der Frauenministerin geht es um "sexuell konnotiertes unerwünschtes intensives Berühren", das jedenfalls strafbar werden müsse. Über allfällige Präzisierungen zu sprechen, kann sie sich vorstellen - ein "Verwässern" aber lehnt sie ab.

Formulierung

Verwässert wird ihrer Ansicht nach auch die Formulierung des neuen Tatbestands der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Hier wolle Brandstetter Anregungen aus der Begutachtung aufgreifen und sexuelle Gewalt nicht "ohne Einverständnis", sondern "gegen den Willen" des Opfers strafbar machen, so Heinisch-Hosek zum Entwurf für die Regierungsvorlage. Auch das komme für sie nicht in Frage. Was etwa würde diese Änderung für das sogenannte "Freezing" ("ich erstarre vor Angst") bedeuten, fragt sie. Sie warnt davor, dass im Extremfall Frauen vor Gericht nachweisen müssten, dass sie sich aktiv gewehrt hätten.

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