Neue Kriterien für Promi-Einbürgerungen

Neue Kriterien für Promi-Einbürgerungen
Neo-Österreicher: Was Sportler, Künstler und Unternehmer künftig für Passvergabe leisten müssen.

Vor einem Jahr, am 6. Februar 2013, vermeldete der KURIER, die Regeln für Promi-Staatsbürgerschaften würden verschärft. Die Regierenden hatten kundgetan, Kriterien zu formulieren – nach Kritik, derlei Pässe seien käuflich. Jetzt gibt es sie.

Es geht um Menschen, die wegen „außerordentlicher Leistungen“ früher eingebürgert werden als jene, denen man diese nicht attestiert: um Sportler, Wirtschaftsleute, Künstler, Wissenschafter. Sportler sollen den österreichischen Pass bekommen, wenn absehbar sei, dass die Karriere „andauern“ werde – und „herausragende Leistungen schon zumindest ein Jahr in Österreich erbracht“ worden seien. Zudem dürfe es keinen Inländer auf „demselben Niveau“ geben.

Unternehmer sollen vorab eingebürgert werden, wenn sie Jobs „in relevantem Ausmaß“ schaffen und erhalten; Geldgaben reichten nicht mehr. Damit sind Fälle wie jener von zwei Russen, die zwei Millionen in Kärnten investiert (in Sport-Sponsoring) und dafür die Staatsbürgerschaft bekommen haben, passe. Bei Künstlern muss „die Einzelleistung wesentlich zum Kunstgeschehen Österreichs“ beitragen – und „das Publikum anziehen“. Wissenschafter wiederum haben in Bereichen zu forschen, „die noch nicht erschlossen sind“.

ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner braucht freilich noch den Sanktus des Koalitionspartners für diese Verordnung, die Ende Februar im Ministerrat abgesegnet werden soll. In der SPÖ heißt es: „Wir haben den Entwurf erst übermittelt bekommen; und prüfen ihn derzeit.“

Ausländische Künstler & Co. könnten ob des neuen Reglements binnen eines halben Jahres Österreicher werden, heißt es in Mikls Ressort. So lange dauere es vom Antrag über die Prüfung bis zum Go der Regierung.

Das Innenministerium hat einen Entwurf erarbeitet, nach welchen Kriterien künftig die Staatsbürgerschaft wegen außerordentlicher Leistungen vergeben werden darf. Im Folgenden die aufgelisteten Voraussetzungen.

bei wissenschaftlichen Leistungen

1. wissenschaftliche Tätigkeit auf Gebieten, die noch nicht erschlossen sind bzw. die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Gebieten

2. überwiegend ständige Tätigkeit in Österreich bzw. bei Tätigkeit im Ausland dann, wenn die wissenschaftliche Tätigkeit überwiegend für Österreich bzw. in Österreich ansässige Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen erfolgte

3. hohe Reputation in der internationalen scientific community bzw. internationaler Bekanntheitsgrad

4. nationale und internationale Publikationen

5. Wissenstransfer von im Ausland angeeigneten neuen Wissen nach Österreich (z.B. an Studierende und andere Wissenschafter)

6. aktive anerkannte Forschungstätigkeiten

7. Lehrtätigkeit an österreichischen Hochschulen

bei wirtschaftlichen Leistungen

1. Inhaber einer Firma oder leitende Funktion mit maßgeblichen Einfluss in einem Unternehmen; die Vorstandsmitgliedschaft für sich allein ist nicht ausreichend

2. hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens

3. Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in einem relevanten Ausmaß, insbesondere auch in wirtschaftlich schwachen Regionen Österreichs

4. maßgebliche, insbesondere bereits getätigte Investitionen des Unternehmens in Österreich; bloße Geldflüsse sind nicht ausreichend

5. Bekanntheitsgrad des Unternehmens auch im Ausland

6. Förderung der bi- und multilateralen Außenbeziehungen Österreichs auf dem Wirtschaftssektor

bei sportlichen Leistungen

1. es steht aktuell kein anderer, hinsichtlich des Leistungsniveaus vergleichbarer österreichischer Leistungssportler zur Verfügung, auch nicht aus dem Nachwuchsbereich

2. die herausragenden sportlichen Leistungen wurden bereits über einen längeren Zeitraum, der mindestens ein Jahr beträgt, in Österreich erbracht

3. Absehbarkeit, dass die aktive, erfolgreiche Laufbahn als Sportler, insbesondere unter Berücksichtigung seines Alters, noch länger andauern wird

4. Beabsichtigung und formalrechtliche Möglichkeit der sofortigen Einsetzbarkeit in einem österreichischen Nationalteam

5. sehr gute Platzierungen bei nationalen oder internationalen Wettkämpfen als Einzelner oder mit der Mannschaft

bei künstlerischen Leistungen

1. die künstlerische Einzelleistung stellt einen wesentlichen Beitrag zum Kunstgeschehen Österreichs dar (z.B. Solisten)

2. durch die außerordentlichen künstlerischen Qualifikationen werden wesentliche Leistungen im Bereich der Ausbildung an österreichischen Hochschulen erbracht

3. Stärkung und Verbreitung des künstlerischen Renommees der Republik Österreich auf internationaler Ebene

4. die herausragende künstlerische Leistung des Einzelnen zieht das Publikum an

5. Entwicklung einer eigenen Technik, Reaktivierung einer alten Kunsttechnik in neuer Verwendung oder Herausbildung einer neuen, modern Kunstform (z.B. im Bereich der bildenden Künste)

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