"Würdevolles Sterben" soll in Verfassung

APA4671344-2 - 20072011 - WIEN - ÖSTERREICH: Nationalratsabgeordneter Franz-Joseph Huainigg (ÖVP) am Mittwoch, 06. Juli 2011, im Rahmen eines Fototermins mit der Austria Presse Agentur (APA) im Parlament in Wien. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Tötung auf Verlangen: ÖVP will Verbot der aktiven Sterbehilfe mit Zwei-Drittel-Mehrheit absichern.

Es gibt Themen, die eignen sich nicht für den Wahlkampf: Dazu gehört etwa das Thema Sterbehilfe, das auf Antrag der ÖVP von einem einfach Gesetz in den Verfassungsrang gehoben werden soll.

Es sind drei Sätze, die auf Initiative des ÖVP-Abgeordneten Franz Huainigg dem Parlament vorgelegt werden sollen: „Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Dieses Recht schließt jedenfalls die Möglichkeit auf Sterbebegleitung und den Anspruch auf Schmerzbehandlung mit ein. Tötung auf Verlangen ist verboten“, heißt es im Entwurf des ÖVP-Abgeordneten.

Der modernen Medizin und Technik verdanke man in Europa eine wesentliche Lebensverlängerung und zugleich eine Verbesserung der Lebensqualität. Das könne am Lebensende auch zu sehr komplexen und überfordernden Situationen für alle Beteiligten führen, begründet Huainigg den Vorstoß. Viele Menschen seien deswegen verunsichert, sie wünschten sich Lebensqualität bis zuletzt, Würde und Respektierung ihrer Persönlichkeit und eine einfache Schmerzlinderung. Genau das, wird begründet, biete die Hospiz- und Palliativversorgung.

Beihilfe zum Suizid

Die Erfahrung mit Sterbenden zeige, dass durch gute Hospiz – und Palliativversorgung der Wunsch nach „Tötung auf Verlangen“ zumeist verschwinde. Hospiz und Palliativversorgung (Schmerzlinderung) könne bis zuletzt ein hohes Maß an Lebensqualität ermöglichen und ein Sterben in Würde gewährleisten. Den Abgeordneten gehe es aber auch darum, dass ein Verbot „aktiver Sterbehilfe“ im Verfassungsrang verankert wird.

Die Themen Sterbehilfe bzw. das würdevolle Sterben werden in ganz Europa mitunter kontrovers diskutiert. So ist in Deutschland die Sterbehilfe wie in Österreich verboten. In der Schweiz sind derzeit drei Vereine aktiv, die auch Ausländern Beratung, Begleitung und Beihilfe zum Suizid anbieten. Laut Statistik des Vereins Dignitas haben seit 1998 insgesamt 29 Österreicher die Freitodbegleitung des Vereins in Anspruch genommen.

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