Kein Disziplinarverfahren gegen Bandion-Ortner
Claudia Bandion-Ortner kann aufatmen: Gegen die frühere VP-Justizministerin wird es kein Disziplinarverfahren wegen ihrer Aussage zur Todesstrafe in Saudi-Arabien geben. Dies hat der Disziplinarrat des Grazer Oberlandesgericht (OLG) entschieden.
Ihre Immunität aufgrund der früheren Funktion beim Wiener König Abdullah-Dialogzentrum ist der Grund dafür, dass es nicht zum Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) kommt. Dies teilte die Medienstelle des zuständigen Oberlandesgerichts Graz (OLG) am Donnerstag schriftlich mit.
Abdullah-Zentrum in den Schlagzeilen
Bandion-Ortner hatte in einem profil-Interview im vergangenen Herbst gesagt, dass in Saudi Arabien nicht jeden Freitag geköpft werde. In weiterer Folge war sie als stellvertretende Generalsekretärin des umstrittenen Abdullah-Zentrums in Wien zurückgetreten. Das Ergebnis der Sitzung wurde zunächst der Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Bandion-Ortner kehrt voraussichtlich Anfang April an ihre alte Wirkungsstätte im Wiener Straflandesgericht zurück.
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