KLH muss Klage gegen Haider-Erbinnen überarbeiten

Ulrike Haider-Quercia, Claudia Haider und Cornelia Mathis-Haider am Freitag, 16. Oktober 2015, vor Beginn des Zivilprozesses gegen die Erbinnen des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider am Landesgericht Klagenfurt.
Richter bemängelte Lücken in Klagsdarstellung. Nächster Termin am 18. November.

Mit einer langen To-Do-Liste für Anwalt Michael Pressl hat am Freitag der erste Verhandlungstag in einem Zivilprozess der Kärntner Landesholding (KLH) gegen die Witwe und die Töchter des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider um 600.000 Euro geendet. Für Richter Wilhelm Waldner war Pressls Klagebegehren in vielen Punkten zu wenig konkret bzw. nicht schlüssig.

Die Kärntner Landesholding hatte Steuerberater Dietrich Birnbacher für ein sechsseitiges Gutachten zum Verkauf der Hypo Alpe Adria an die BayernLB in den Jahren 2008 und 2009 sechs Millionen Euro ausgezahlt. Die Justiz stellte in einem Strafprozess 2012 fest, dass dies ein Akt der Untreue war, Birnbacher hatte mindestens 5,7 Millionen Euro zu viel bekommen. Die Holding versucht, das Geld zurückzubekommen, dies gestaltet sich offenkundig schwierig. Weil sich im Strafprozess herausstellte, dass Jörg Haider einer der Strippenzieher war, wurde die Zivilklage gegen Witwe Claudia Haider und die beiden Töchter Cornelia Mathis-Haider sowie Ulrike Haider-Quercia eingebracht.

Deren Anwälte, allen voran Dieter Böhmdorfer, wiesen die Forderungen in den Klagebeantwortungen zurück. Die Klage sei unzulässig, die Ansprüche verjährt, außerdem sei Haider nie verurteilt worden.

Richter für Mediation oder Vergleich

Beim Prozessauftakt am Freitag waren nicht nur die drei Haider-Erbinnen persönlich anwesend sondern auch die beiden KLH-Vorstände Hans Schönegger und Ulrich Zafoschnig. Der Richter schlug den Streitparteien Vergleichsgespräche bzw. eine Mediation vor. Waldner: "Ich würde eine der zwei Varianten dringend anraten, andernfalls gibt es sicher einen langwierigen Prozess." Böhmdorfer: "Mediation ist ein Thema, da sagen wir nicht schlechthin nein." Allerdings befürchte die Familie Nachteile für den Ruf Jörg Haiders. "Deshalb glauben wir, dass eine gerichtliche Entscheidung für uns der richtige Weg ist", so Böhmdorfer. Über die Möglichkeit zur Mediation wird am 18. November, dem nächsten Prozesstag, erneut gesprochen werden. Vorher muss die KLH aber ein verbessertes Klagebegehren vorlegen, dafür räumte der Richter eine Frist von 14 Tagen ein.

Waldner hatte zum Prozessauftakt die Klage und die sich ergebenden Rechtsfragen detailliert und mit zahlreichen Verweisen auf Urteile und Gesetzespassagen besprochen. "Es fehlen noch viele, viele Details", stellte er fest. Er könne etwa die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht beurteilen, solange die KLH nicht vorbringe, wann Jörg Haider in welcher Funktion welche Handlungen gesetzt habe und welche Schuld sich daraus ergebe.

Unklarheiten

Die Klage konzentriere sich lediglich auf einzelne Passagen des Strafurteils, bemängelte der Richter. Dabei werde etwa ein Tatzeitraum 2007 bis 2009 behauptet, in dem Jörg Haider mit ÖVP-Chef Josef Martinz Druck zur Auszahlung des Honorars gemacht hätten. Allerdings starb Jörg Haider im Oktober 2008. "Insofern ist es unschlüssig, wenn man sich nur auf ein Strafurteil bezieht", erklärte Waldner. Der Richter fragte dann, ob die KLH überhaupt klageberechtigt sei, weil sie 2009 neu gegründet wurde. "Gibt es hier eine Vermögensübertragung? Da fehlt jedes Vorbringen." Anwalt Pressl müsse nachweisen, dass der "KLH neu" ein Schaden entstanden sei. "Ohne Nachweis eines Schadens ist die Klage abzuweisen. Aber ich nehme an, dass das noch kommt."

Vorne weg zu klären sei neben der Zulässigkeit auch die Frage der Verjährung - "eine sehr spannende Rechtsfrage". Es gelte festzulegen, welche Verjährungsfrist anzuwenden sei und seit wann diese laufe, so Waldner.

Im Sinn des Rechts auf ein faires Verfahren könne das Strafurteil in der Sache für ihn als Zivilrichter nicht bindend sein, sagte Waldner. Jörg Haider konnte sich im Birnbacher-Prozess, der nach seinem Tod stattfand, nicht verteidigen. Protokolle und Sachverständigengutachten wurden von der KLH als Beweismittel vorgelegt. "Sie sind sicher nicht irrelevant, nicht ganz irrelevant", sagte Waldner, allerdings: Wenn das Zivilverfahren durchgeführt wird, brauche es neue Sachverständigengutachten und Vernehmungen von Zeugen. Sollte es soweit kommen, müssten die Verurteilten im Birnbacher-Prozess erstmals unter Wahrheitspflicht aussagen.

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