Grasser-Finanzverfahren: Staatsanwalt macht Druck

Die Staatsanwaltschaft ermittelt indes weiter gegen Grasser: Die Vorwürfe rund um den BUWOG-Verkauf, den Linzer Terminal-Tower und das sogenannte "Schwiegermutter-Geld" sollen aufgeklärt werden. Eine von Grasser beantragte Einstellung des Verfahrens wird abgelehnt.
Ermittler ändern Taktik: Grassers Ex-Steuerberater rückt als Belastungszeuge ins Zentrum.

In der Causa um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) ändert die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Taktik. Nach einem Format-Vorabbericht pushen die Ermittler nun eine Anklage im Finanzstrafverfahren - mit Unterstützung von Grassers ehemaligem Steuerberater Peter Haunold. "Haunold ist der neue Zeuge der Anklage", wird ein nicht namentlich genannter Prozessteilnehmer zitiert, der bei der kontradiktorischen Einvernahme von Haunold anwesend war.

Haunold hatte dabei Grasser schwer belastet. Der frühere Finanzminister soll Millionenprovisionen, die er für seine Meinl-Tätigkeit erhalten hat, in Liechtenstein versteckt gehalten haben, um in Österreich keine Steuern zahlen zu müssen. Grasser hat stets vehement dementiert, Gesetze gebrochen zu haben.

Verschwiegenheitspflicht

Das Format nennt das Haunold-Verhör als Beleg für die neue Stoßrichtung der Staatsanwälte. Denn Haunold unterliegt als Steuerberater der Verschwiegenheitspflicht und darf ohne das Okay von Grasser nicht aussagen. Die kontradiktorische Einvernahme löse das Dilemma, das Video dürfe nämlich sehr wohl als Beweismittel in der Hauptverhandlung vorgespielt werden. Grasser hat Haunold laut Format nicht von der Verschwiegenheit entbunden.

Bei dem Verhör "war spürbar, dass Haunold als Kronzeuge der Anklage aufgebaut werden soll", sagte Grassers Anwalt Manfred Ainedter am Donnerstag auf APA-Anfrage. "Wir werden dazu noch eine umfangreiche Stellungnahme machen und durch Urkunden belegen, dass Haunolds Angaben unrichtig waren."

Einsprüche

Format berichtet weiters, dass Grasser und der Schweizer Treuhänder Norbert Wicki mit Einsprüchen gegen die Arbeit der WKStA abgeblitzt sind. Am 3. März habe der für die Strafsache Grasser zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter Philipp Krasa einen "Einspruch wegen Rechtsverletzung des Beschuldigten Karl-Heinz Grasser" abgewiesen. Den "Antrag des Beschuldigten Norbert Wicki auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens" habe Krasa am 16. März abgelehnt. In beiden Fällen komme der Richter zum Schluss, dass die Korruptionsvorwürfe gegen Grasser und dessen Freunde Walter Meischberger und Ernst Karl Plech in der Causa Buwog sowie gegen Wicki als Helfer bei der Vertuschung der Provisionsaffäre rund um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 berechtigt seien.

Grasser nannte in seinem Einspruch dem Bericht zufolge 44 Zeugen, die beweisen sollen, dass er keine Buwog-Provisionen kassiert hat. "Nach dem Vorbringen des Einspruchswerbers ist nicht zu erwarten, dass der Verdacht gegen ihn durch die Aussagen der beantragten Zeugen entkräftet werden könne", heiße es im Gerichtsbeschluss.

Grasser hat dagegen Rechtsmittel eingebracht, nun liegt der Ball beim Oberlandesgericht (OLG), sagte Ainedter zur APA. Dem Rechtsvertreter zufolge ging es bei der Sache um ein Schweizer Konto, das die Staatsanwaltschaft seinem Mandanten zuordne, das ihm aber nicht gehöre.

"Schwiegermuttergeld"

Wicki wiederum hat laut Format gegen seine ehemalige Mandantin, Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota, mobil gemacht. Er schreibe an die Justiz, dass er ein "Dossier" besitze, das ihn entlaste und Giori-Lhota belasten soll. Wicki werfe ihr vor, gegenüber der Finanz nicht aufrichtig gewesen zu sein und rege sogar Zwangsmaßnahmen an. Da er das "Dossier" ohne Zustimmung Giori-Lhotas nicht herausgeben dürfe, wäre der "zweite Weg" bzw. eine "gerichtliche Anordnung" zielführend, zitiert das Magazin aus den Akten. Nur ein Gericht kann eine Razzia, ein Polizeiverhör oder eine gerichtliche Vorführung anordnen.

Giori-Lhota hatte 2011 gegenüber dem Finanzamt Innsbruck bestritten, hinter den Briefkastenfirmen Ferint und Mandarin zu stehen. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass zahlreiche Grasser-Provisionen aus Buwog, Terminal Tower - da ging es um die Einmietung oberösterreichischer Finanzämter in einen Linzer Büroturm - und anderen Deals auf diesen Depots gelandet sein sollen. Grasser bestreitet das. Im Oktober 2013 schrieb er in einer Stellungnahme zum Abschlussbericht im Finanzverfahren laut "Format", dass die Behauptung von Giori-Lhota, zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich Berechtigte der Depots gewesen zu sein, "der aktenkundingen Weiterleitung des Betrages" widerspreche. "Wicki hat nunmehr durch Urkunden nachgewiesen, dass das Geld der Schwiegermutter gehört", meinte dazu Grassers Anwalt Ainedter am Donnerstag. Dennoch werde das Verfahren gegen Wicki nicht eingestellt, kritisierte der Rechtsvertreter.

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