Caritas und Amnesty: Arbeitsrecht für Asylwerber

Landau: „Die Entwicklungs-Zusammenarbeit weiter zu kürzen, ist beschämend. Dieses Geld rettet Leben.“
Am Weltflüchtlingstag machten die NGOS auf das Arbeitsverbot aufmerksam.

Ali droht der Strick, eine Erschießung oder Enthauptung, ganz genau weiß er es nicht, aber es spielt eigentlich auch keine Rolle in dem Wiener Souterrain-Lokal, in dem der Perser seine Geschichte erzählt. Es ist die Geschichte eines 29-jährigen Iraners, der im Goethe-Institut Teheran gutes Deutsch lernte, zum Studieren nach Wien kam (Informatik, es wartete ein Job in einem EDV-Unternehmen), und der dann zwei "Fehler" beging. Der erste: Ali kritisierte im Internet und damit öffentlich Irans Regierung; der zweite: Ali kehrte der Staatsreligion den Rücken und konvertierte zum Christentum.

"Eines Tages rief meine Mutter an", sagt Ali. "Sie weinte und erzählte, der Geheimdienst sei da gewesen, man suche mich und habe einen Freund von mir in Haft genommen und verhört."

Seit dem Anruf weiß Ali, dass er mit seiner Familie keinen Kontakt haben und keinesfalls wieder nach Teheran fliegen darf – die Todesstrafe. Ali hat um Asyl angesucht, und auf die Entscheidung wartet er seit mehr als zwei Jahren. Arbeiten? Darf er nicht, das ist Asylwerbern verboten – und genau das macht Heinz Patzelt und Michael Landau ein Stück weit wütend.Anlässlich des Weltflüchtlingstages, der morgen, Freitag, ansteht, kritisierten der Generalsekretär von Amnesty International und der Präsident der Caritas, wie Europa und Österreich mit Hilfesuchenden umgehen. "Wir sitzen im Circus Maximus und schauen mit wohligem Grauen zu, wie Tausende an den Grenzen Europas ersaufen", wetterte Patzelt.

Lob für Rom

Italien leiste mit seiner Hilfsaktion "Mare Nostrum" Bemerkenswertes, befanden Landau und Patzelt unisono – allerdings werde Rom von den EU-Mitgliedsstaaten schändlich allein gelassen.

Der Caritas-Chef nutzte die Gelegenheit, auf Missstände hinzuweisen, die Österreich im Kleinen, also bei sich selbst beheben könne. Dazu gehöre, dass bis auf Wien und Niederösterreich kein Bundesland so viele Hilfesuchende beherberge, wie ursprünglich zugesagt; dass die Entwicklungszusammenarbeit um 17 Millionen Euro gekürzt wurde ("ein Armutszeugnis"); und vor allem, dass Asylwerber hierzulande nicht arbeiten dürfen, obwohl eine EU-Richtlinie dies ab dem Jahr 2015 ohnehin verordne.

"Will sich Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren ersparen, dann sollte die Bundesregierung die Richtlinie rasch umsetzen", fordert Landau und verweist auf die Sozialpartner: "Die sind schon seit 2011 dafür, den Arbeitsmarkt für Asylwerber zu öffnen."

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